Kinderschutz / Kinderrechte

Der Kredit Kinderschutz / Kinderrechte beläuft sich auf rund 2 Millionen Franken pro Jahr. Dieser wird vom Parlament jährlich neu gesprochen. Der Abschluss von Verträgen für Finanzhilfen erfolgt seit 2021 im 4-Jahreszyklus (aktuelle Subventionsperiode: 2021-2024). 

Finanzhilfen Kinderschutz

Das BSV subventioniert Organisationen, welche sich auf nationaler Ebene für die Prävention von Kindesmisshandlung und Vernachlässigung engagieren. Es stützt sich dabei auf die Stellungnahme des Bundesrats vom 27. Juni 1995 zum Bericht Kindesmisshandlung in der Schweiz sowie auf die Verordnung über Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Stärkung der Kinderrechte. Das BSV kann Subventionsverträge mit privaten, nicht gewinnorientierten Organisationen abschliessen, die gesamtschweizerisch oder sprachregional tätig sind.

Aktuell Begünstigte

Finanzhilfen Kinderrechte

Mit dem Kredit «Kinderrechte» engagiert sich der Bund für die Bekanntmachung der UN-Kinderrechtskonvention und für die Koordination der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in der Schweiz. Er kann mittels Subventionsverträge regelmässige Aktivitäten von Non-Profit-Organisationen finanzieren, welche gesamtschweizerisch oder sprachregional im Themenbereich Kinderrechte tätig sind.

Schwerpunkt 2022 – 2026: Aus- und Weiterbildung sowie Sensibilisierung von Berufsgruppen, die mit und für Kinder arbeiten

An seiner Sitzung vom 5. März 2021 hat der Bundesrat entschieden, Organisationen welche die Akteure der beruflichen Aus- und Weiterbildung für die Kinderrechte sensibilisieren, während fünf Jahren mit Finanzhilfen zu unterstützen. Von 2022–2026 sieht der Bundesrat dafür 200'000 Franken jährlich vor. Diese Finanzhilfen gehen an Organisationen, die entsprechende Massnahmen umsetzen. Der Bundesrat kommt damit Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses zur besseren Umsetzung der Kinderrechtskonvention nach.

Aktuell Begünstigte

Letzte Änderung 14.03.2023

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