Kinderschutz / Kinderrechte

Der Kredit Kinderschutz / Kinderrechte beläuft sich auf rund 2,5 Millionen Franken pro Jahr. Dieser wird vom Parlament jährlich neu gesprochen. Der Abschluss von Verträgen für Finanzhilfen erfolgt seit 2021 im 4-Jahreszyklus. Die neue Subventionsperiode läuft über eine Dauer von 2025-2028.

Finanzhilfen Kinderschutz

Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) subventioniert Organisationen, welche sich für die Prävention von Gewalt an Kindern und Jugendlichen engagieren. Es stützt sich dabei auf die am 1. August 2010 in Kraft getretene Verordnung über Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Stärkung der Kinderrechte (Kinderschutzverordnung). Die Kinderschutzverordnung basiert auf die Artikel 386 des Strafgesetzbuches (Kriminalprävention) sowie die Artikel 19 und 34 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes.

Das BSV kann Subventionsverträge mit privaten, nicht gewinnorientierten Organisationen abschliessen, die gesamtschweizerisch oder sprachregional tätig sind.

Finanzhilfen Kinderrechte

Nachdem die Schweiz die UNO-Kinderrechtskonvention über die Rechte des Kindes (UN-KRK, SR 0.107) im Jahr 1997 ratifiziert hatte, beauftragte der Bundesrat gemäss Bundesratsentscheid vom 18. Februar 1998 das Eidgenössische Departement des Innern mit der Koordination der Umsetzung der UN-KRK in der Schweiz sowie mit ihrer Bekanntmachung gemäss Artikel 42 der UN-KRK. Das BSV verfügt deshalb über einen Kredit Kinderrechte, welcher zur Bekanntmachung der UN-KRK und für Koordinationsmassnahmen betreffend die Umsetzung der UN-KRK eingesetzt werden kann.

Es unterstützt entsprechende regelmässige Aktivitäten von Non-Profit-Organisationen, welche gesamtschweizerisch oder sprachregional tätig sind.

Gesuch einreichen

Um ein Gesuch einzureichen, müssen Sie eines der folgenden Formulare ausfüllen:


Ablauf des Gesuchsverfahrens 2025-2028

Den genauen Ablauf der Gesuchsverfahren entnehmen Sie den folgenden Tabellen:

Prioritätenordnung

Sollten die verfügbaren Mittel überstiegen werden, so kommt die Prioritätenordnung zum Zug:

Aktuell unterstützte Aktivitäten

In der Übersicht finden Sie die aktuell unterstützten Organisationen und Aktivitäten:

Letzte Änderung 23.09.2024

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