Übersicht über das Sozialversicherungssystem
In der Schweiz besteht ein engmaschiges Netz von Sozialversicherungen, das den hier lebenden und arbeitenden Menschen und ihren Angehörigen einen weitreichenden Schutz vor Risiken bietet, deren finanzielle Folgen sie nicht allein bewältigen können.
Das Dreisäulensystem der Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge
Die schweizerische Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge basiert auf drei Säulen: staatliche, berufliche und private Vorsorge. Die drei Säulen haben unterschiedliche Aufgaben und sind auch unterschiedlich geregelt. Es ermöglicht eine optimale Ausrichtung auf die Bedürfnisse der verschiedenen Bevölkerungsgruppen und eine optimale Verteilung der Finanzierungsrisiken.
Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) - Übersicht
Durch die AHV soll bei Wegfall des Erwerbseinkommens infolge von Alter oder Tod der Existenzgrundbedarf gedeckt werden. Die AHV erbringt Leistungen im Alter (Altersrente) oder an die Hinterlassenen (Witwen-, Witwer- und Waisenrenten). Die Leistungen sind abhängig von der Höhe des bisherigen Einkommens und der Beitragsdauer. Grundsätzlich sind alle Personen, die in der Schweiz wohnhaft sind oder arbeiten, in der AHV obligatorisch versichert.
Berufliche Vorsorge (BVG) und 3. Säule - Übersicht
Die berufliche Vorsorge soll es ermöglichen, den gewohnten Lebensstandard in einer angemessenen Weise weiterzuführen. Erwerbstätige sind dafür obligatorisch oder freiwillig einer Pensionskasse angeschlossen. Diese werden von den Sozialpartnern geleitet, also von Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmenden.
Invalidenversicherung (IV) - Übersicht
Die Invalidenversicherung (IV) strebt die berufliche und die soziale Integration der Versicherten an und sichert deren materiellen Grundbedarf. Sie ist obligatorisch und umfasst sowohl die erwerbstätige wie auch die nicht erwerbstätige Wohnbevölkerung. Informieren Sie sich wie die IV finanziert und organisiert ist und erhalten Sie Einblicke in aktuelle Themen.
Ergänzungsleistungen (EL) - Übersicht
Da AHV/IV-Renten nicht immer ausreichen, um den Rentnerinnen und Rentnern die notwendigen Lebenshaltungskosten zu decken, besteht ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Wer bedürftig ist, hat somit einen Rechtsanspruch auf eine zusätzliche Leistung. Die Bedürftigkeit muss individuell abgeklärt werden, die Leistungshöhe wird ebenfalls individuell festgelegt.
Familienzulagen - Übersicht
Die Familienzulagen fallen sowohl in den Bereich der sozialen Sicherheit als auch der Familienpolitik. Mit den Familienzulagen sollen die Kosten, die durch die Betreuung eines oder mehrerer Kinder entstehen, teilweise ausgeglichen werden. Sie umfassen die Kinderzulage, die Ausbildungszulage, die Geburtszulage und die Adoptionszulage.
Erwerbsersatzordnung (EO) - Übersicht
Die Erwerbsersatzordnung (EO) wurde geschaffen, um Personen, die Militärdienst, Zivildienst oder Zivilschutz leisten, einen Teil des Verdienstausfalls zu ersetzen. In mehreren Schritten wurde der Leistungsumfang erweitert: Inzwischen entschädigt die EO auch den Mutterschafts-, Vaterschafts-, Adoptions- und Betreuungsurlaub.
Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜL) - Übersicht
Überbrückungsleistungen (ÜL) sichern die Existenz von Personen, die kurz vor dem Erreichen des Rentenalters ihre Erwerbsarbeit verloren haben. ÜL sind Bedarfsleistungen und werden ähnlich berechnet wie die Ergänzungsleistungen zu einer AHV- oder IV-Rente. Die Überbrückungsleistungen werden durch allgemeine Bundesmittel finanziert. Die Kantone sind für den Vollzug und die Auszahlung der ÜL zuständig.
Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung (ALV) erbringt Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, wetterbedingten Arbeitsausfällen und bei der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers. Sie bezahlt auch Wiedereingliederungsmassnahmen.
Kranken- und Unfallversicherung
Die Arbeitslosenversicherung (ALV) erbringt Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, wetterbedingten Arbeitsausfällen und bei der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers. Sie bezahlt auch Wiedereingliederungsmassnahmen.
Beiträge des Bundes an die AHV, IV und EL
Gesamtschau, Perspektiven und wichtigste Entwicklungen im 2024.
Internationale Sozialversicherungen - Übersicht
Die soziale Sicherheit hat auch eine internationale Dimension: Die Staaten schliessen untereinander Abkommen ab und beteiligen sich an der Arbeit internationaler Organisationen.
Allgemeiner Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG)
Das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) definiert die wesentlichen Begriffe des Sozialversicherungsrechts, regelt allgemeine Grundsätze sowie das Verfahren und koordiniert die Leistungen aus den verschiedenen Gesetzen.
Digitalisierung
Das BSV schafft mit der Strategie zur Digitalen Transformation und Innovation die Grundlagen zur Entwicklung von modernen, nationalen, innovativen und sicheren digitalen Dienstleistungen in der ersten Säule und bei den Familienzulagen.
Observationen in den Sozialversicherungen
Sozialversicherungen ermöglichen den Menschen ein Leben in Würde und finanzieller Sicherheit. In den allermeisten Fällen kann mit Gesprächen und anhand von Unterlagen abgeklärt werden, ob ein Anspruch auf eine Leistung besteht. Es gibt aber vereinzelt Fälle, in denen das nicht möglich ist. Nötig sind dann als letztes Mittel verdeckte Beobachtungen, sogenannte Observationen.
Sozialhilfe & Bedarfsleistungen
Nicht zu den Sozialversicherungen zählt die Sozialhilfe. Sie funktioniert nach dem Bedarfsprinzip und sorgt dafür, dass in jedem Fall ein Existenzminimum gewährleistet ist. Das gilt insbesondere dann, wenn Personen durch Lücken des Sozialversicherungsnetzes fallen.
Geschichte der Sozialen Sicherheit
Mit rund hundertfünfzig Beiträgen vermittelt eine Online-Publikation aus verschiedenen Blickwinkeln einen Zugang zur schweizerischen Sozialstaatsgeschichte.