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Berufliche Vorsorge (BVG) und 3. Säule - Übersicht

Die berufliche Vorsorge soll es ermöglichen, den gewohnten Lebensstandard in einer angemessenen Weise weiterzuführen. Erwerbstätige sind dafür obligatorisch oder freiwillig einer Pensionskasse angeschlossen. Diese werden von den Sozialpartnern geleitet, also von Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmenden.

Leistungen der beruflichen Vorsorge im Detail

Die berufliche Vorsorge hat als 2. Säule neben der AHV/IV/EL als 1. Säule die Aufgabe, den Versicherten die Fortsetzung ihrer bisherigen Lebenshaltung in angemessener Weise zu ermöglichen. Des Weiteren gibt das BVG den Versicherten die Möglichkeit den Erwerb ihres Wohneigentums mit ihrem Vorsorgeguthaben zu finanzieren.

Organisation und Finanzierung der beruflichen Vorsorge

Die Finanzierung der 2. Säule erfolgt nach dem Kapitaldeckungsverfahren. Jede Altersgruppe bildet in der Zeit ihres Erwerbslebens ein Vermögen. Der Staat trägt nur indirekt zur Finanzierung bei: Durch Steuerbefreiung der Beiträge und des Vermögens in der zweiten Säule. Die Vorsorgeeinrichtungen sind für die ordnungsgemässe Durchführung der beruflichen Vorsorge zuständig.

Bescheinigung von obligatorischen und überobligatorischen Beiträgen

Das BSV gibt auf dieser Seite Informationen über die steuerliche Behandlung von obligatorischen und überobligatorischen Beiträgen an und Leistungen aus der schweizerischen beruflichen Vorsorge zu Handen der deutschen Steuerbehörden.

Vorsorgeausgleich bei Scheidung

Bei einer Scheidung oder bei der Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft werden die während der Ehe erworbenen Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge geteilt.

Sicherung von Vorsorgeguthaben bei Vernachlässigung der Unterhaltspflicht

Ab dem 1. Januar 2022 gelten neue Meldepflichten für die Fachstellen der Inkassohilfe und die Vorsorge- und Freizügigkeitseinrichtungen. Es geht um Personen, die ihre Unterhaltspflicht nicht erfüllen. Wenn z.B. jemand die geschuldeten Alimente für Kinder nicht bezahlt, so soll verhindert werden, dass diese Person Kapital aus ihrer beruflichen Vorsorge bezieht und das Geld unbemerkt beiseiteschaffen kann. Um Missverständnisse im Meldeverfahren zu vermeiden, müssen die Fachstellen und die Einrichtungen künftig die vom Eidgenössischen Departement des Inneren (EDI) verfassten Formulare für die Meldungen benutzen.

Die dritte Säule

Seit dem Jahr 1972 ist die individuelle Vorsorge als dritte Säule des schweizerischen Dreisäulenkonzepts der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge in der Bundesverfassung (BV) verankert. Der Bund fördert in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Selbstvorsorge durch Massnahmen der Fiskal- und Wohneigentumspolitik

BVG-Glossar

Glossar zur Altersvorsorge

BV: Gesetze & Verordnungen

Links auf die Systematische Sammlung des Bundesrechts (SR).

Botschaften, Berichte und Studien zur beruflichen Vorsorge

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