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Organisation und Finanzierung der beruflichen Vorsorge

Die Finanzierung der 2. Säule erfolgt nach dem Kapitaldeckungsverfahren. Jede Altersgruppe bildet in der Zeit ihres Erwerbslebens ein Vermögen. Der Staat trägt nur indirekt zur Finanzierung bei: Durch Steuerbefreiung der Beiträge und des Vermögens in der zweiten Säule. Die Vorsorgeeinrichtungen sind für die ordnungsgemässe Durchführung der beruflichen Vorsorge zuständig.

Organisation der beruflichen Vorsorge

Die berufliche Vorsorge muss von den Vorsorgeeinrichtungen ordnungsgemäss durchgeführt werden. Dies ist gesetzlich geregelt. Die Vorsorgeeinrichtungen werden paritätisch verwaltet und unterliegen der Aufsicht staatlicher Behörden.

Finanzierung der beruflichen Vorsorge

Die berufliche Vorsorge deckt die Risiken Alter-, Tod und Invalidität und wird grundsätzlich im Kapitaldeckungsverfahren finanziert. Im Mittelpunkt steht dabei ein individueller Ansparprozess, der mittels Beiträgen während dem Erwerbsleben sowie Zinsen geäufnet wird.