BVG-Glossar
Glossar zur Altersvorsorge
Aktuar
Person, welche auf der Grundlage von Sterbe- und Invaliditätswahrscheinlichkeiten für Versicherer oder Vorsorgeeinrichtungen die Berechnungen für Leistungspläne und deren Finanzierung vornimmt.
Anlagestiftungen
Stiftungen, welche Vermögen von Vorsorgeeinrichtungen verwalten. Im Gegensatz zu Anlagefonds stehen Anlagestiftungen ausschliesslich Vorsorgeeinrichtungen zur Verfügung.
Arbeitgeberbeitragsreserven
Arbeitgeber können innerhalb ihrer Vorsorgeeinrichtung eine Beitragsreserve für kommende Jahre bilden. Einzahlungen als Arbeitgeber-Beitragsreserve werden vom Arbeitgeber als steuerbegünstigter Aufwand verbucht. Die Arbeitgeber-Beitragsreserven dürfen den drei- bis fünffachen Betrag des gemäss Reglement des Vorsorgewerkes geschuldeten jährlichen Arbeitgeberbeitrags nicht übersteigen.
Asset-Liability- Management
Sicherstellung der Übereinstimmung der Anlagestrategie einer Vorsorgeeinrichtung mit ihrer Verpflichtungsstruktur.
Erweiterte Anlagemöglichkeiten
Aktuar, welcher für Vorsorgeeinrichtungen die Übereinstimmung der Finanzierung mit deren Verpflichtungen überprüft und der Vorsorgeeinrichtungen u.a. Empfehlungen zur Festsetzung der technischen Parameter unterbreitet.
Experte für berufliche Vorsorge
Aktuar, welcher für Vorsorgeeinrichtungen die Übereinstimmung der Finanzierung mit deren Verpflichtungen überprüft und der Vorsorgeeinrichtungen u.a. Empfehlungen zur Festsetzung der technischen Parameter unterbreitet.
Gemeinschaftseinrichtung
Eine Gemeinschaftseinrichtung ist eine Vorsorgeeinrichtung, der mehrere Arbeitgeber angeschlossen sind. Die verschiedenen Arbeitgeber bilden eine Solidargemeinschaft. Gemeinschaftseinrichtungen sind insbesondere im Gewerbe verbreitet.
Geringfügiger Lohn
Verdient eine Person bei einem Arbeitgeber weniger als 2'300 Franken im Jahr 2024 (und 2'500 ab 2025), werden AHV-Beiträge nur abgerechnet, wenn die Person dies ausdrücklich verlangt. Bei Beschäftigten im Bereich Kunst und Kultur und in Privathaushalten müssen in jedem Fall Beiträge entrichtet werden (Ausnahme: Bei Beschäftigten in Privathaushalten, die unter 25 Jahre alt sind, liegt die Grenze bei 750 Franken).
Hedge Funds
Fonds, welcher sich die Realisierung absoluter, d.h. marktunabhängiger Renditen (sowohl bei steigenden als auch bei fallenden Kursen) zum Ziel setzt. Die Rendite soll erreicht werden durch das Ausnutzen von Fehlbewertungen und Preisdifferenzen.
Mindestzinssatz
Zinssatz, zu welchem die Vorsorgeeinrichtungen die Altersguthaben der obligatorischen Vorsorge (BVG-Guthaben) mindestens verzinsen müssen.
Oberer Grenzbetrag
Dreifacher Jahresbetrag der maximalen Altersrente der AHV (bis 2022: Fr. 86'040 und ab 2023: 88'200 und ab 2025: 90'720). Der obere Grenzbetrag begrenzt das Obligatorium der beruflichen Vorsorge nach oben.
Oberstes Organ
Die Vorsorgeeinrichtungen sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen in der Ausgestaltung ihrer Leistungen und ihrer Finanzierung frei. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben, die Festlegung der Strategie, die Vermögensanlage und die Überwachung der Geschäftsführung obliegen dem obersten Organ. Dem obersten Organ müssen mindestens gleich viele Vertreter der Arbeitnehmenden wie Vertreter der Arbeitgeber angehören.
Private Equity
Aufsicht, welche einen vorsichtigen Umgang mit Vorsorgegeldern sicher stellen soll (vorsichtige Systemparameter, Sicherheitsmargen bei den Anlagen, Qualitätssicherung von Personen, welche mit der Führung und Kontrolle von Vorsorgeeinrichtungen betraut sind).
Prudentielle Aufsicht
Aufsicht, welche einen vorsichtigen Umgang mit Vorsorgegeldern sicher stellen soll (vorsichtige Systemparameter, Sicherheitsmargen bei den Anlagen, Qualitätssicherung von Personen, welche mit der Führung und Kontrolle von Vorsorgeeinrichtungen betraut sind).
Risikoarmes Anlageportefeuille
Anlageportefeuille, welches das Schwergewicht auf festverzinsliche Werte von hoher Bonität legt (insbesondere Staatsanleihen). Ein risikoarmes Anlageportefeuille darf aber auch Sachwerte (insbesondere Aktien) enthalten, solange sicher gestellt ist, dass die angestrebte Rendite mit hoher Wahrscheinlichkeit erzielt werden kann.
Risikofähigkeit
Möglichkeit, in ertragsreichere und damit auch risikoreichere Anlagen zu investieren. Die Risikofähigkeit liegt vor, wenn eine Vorsorgeeinrichtung über die reglementarisch vorgesehenen Wertschwankungsreserven verfügt.
Rückstellungen
Vorsorgeeinrichtungen müssen für die versicherungstechnischen Risiken, die sie selber tragen, versicherungstechnische Rückstellungen bilden. Die wichtigsten Rückstellungen sind die Rückstellungen für die steigende Lebenserwartung, für die Pensionierungsverluste und für die Risiken Tod und Invalidität.
Sachwerte
Anlagen in Beteiligungen oder Mitbesitz, wie z.B. Aktien, Immobilien, Commodities (Rohstoffe, Waren, Edelmetalle) bzw. entsprechende Fonds.
Sammeleinrichtung
Eine Sammeleinrichtung ist eine Vorsorgeeinrichtung, der mehrere Arbeitgeber angeschlossen sind. Die verschiedenen Arbeitgeber bilden aber keine Solidargemeinschaft. Für jeden angeschlossene Arbeitgeber wird eine eigene Rechnung geführt, und für jeden angeschlossenen Arbeitgeber besteht ein eigener Leistungs- und Finanzierungsplan. Sammeleinrichtungen werden von Versicherungsgesellschaften, Banken oder anderen Anbietern geführt.
Sitzprinzip
Rechnungslegungsstandard, der für die Buchführung der Vorsorgeeinrichtungen obligatorisch ist.
Systemparameter
Parameter, welche die Leistungen und damit indirekt auch die Finanzierung von Vorsorgeeinrichtungen bestimmen. Die wichtigsten Systemparameter sind technischer Zinssatz, Umwandlungssatz und Mindestzinssatz.
Umlageergebnis
Differenz zwischen den Einnahmen und den Ausgaben der Versicherung, ohne Kapitalertrag.
Versicherungstechnische Grundlagen
Vorsorgeeinrichtungen berechnen die für ihre Leistungen notwendige Finanzierung nach Massgabe versicherungstechnischer Grundlagen. Diese Grundlagen weisen verschiedene Wahrscheinlichkeiten aus, die auf der Basis von Angaben grosser Pensionskassen berechnet werden, namentlich die Lebenserwartung, das Invaliditäts- und Todesfallrisiko oder die Wahrscheinlichkeit, dass sich eine verwitwete Person wieder verheiratet. Vorsorgeeinrichtungen arbeiten mit Grundlagen, die entweder auf den Daten grosser privatrechtlicher Vorsorgeeinrichtungen oder verschiedener öffentlich-rechtlicher Vorsorgeeinrichtungen basieren. Versicherungsgesellschaften haben eigene versicherungstechnische Grundlagen.
Vorsorgeausweis
Der persönliche Ausweis dient der Information der Versicherten. Die Versicherten müssen von der Vorsorgeeinrichtung jährlich über ihre Leistungsansprüche, den koordinierten Lohn, den Beitragssatz und das Altersguthaben sowie über die Organisation und die Finanzierung informiert werden.