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Veröffentlicht am 26. August 2025

Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) erbringt Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, wetterbedingten Arbeitsausfällen und bei der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers. Sie bezahlt auch Wiedereingliederungsmassnahmen.

Versicherungspflichtig sind in der Arbeitslosenversicherung alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Ausnahme einiger mitarbeitenden Familienmitglieder in der Landwirtschaft sowie Personen, die das Rentenalter erreicht haben. Selbständigerwerbende sind nicht versichert.

Informationen für Versicherte

Die Arbeitslosenversicherung steht im Zuständigkeitsbereich des Staatssekretariates für Wirtschaft (seco). Informationen zur ALV sind auf der Website «Treffpunkt Arbeit» abrufbar:

Stellenvermittlungsportal arbeit.swiss

Überbrückungsleistungen

Personen, die nach dem 60. Altersjahr von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden, erhalten bis zur Pensionierung eine Überbrückungsleistung (ÜL), wenn sie vorher lang erwerbstätig waren und nur wenig Vermögen besitzen.

Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose

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