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Ergänzungsleistungen (EL) - Übersicht

Da AHV/IV-Renten nicht immer ausreichen, um den Rentnerinnen und Rentnern die notwendigen Lebenshaltungskosten zu decken, besteht ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Wer bedürftig ist, hat somit einen Rechtsanspruch auf eine zusätzliche Leistung. Die Bedürftigkeit muss individuell abgeklärt werden, die Leistungshöhe wird ebenfalls individuell festgelegt.

Die Ergänzungsleistungen im Detail

Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das übrige Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Es handelt sich um Bedarfs- und keine Fürsorgeleistungen. Es besteht ein Rechtsanspruch darauf. Dafür müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein, zum einen persönliche, zum andern wirtschaftliche.

Organisation und Finanzierung der Ergänzungsleistungen

Die Bestimmung der Organe für die Festsetzung und Ausrichtung der EL ist Sache der Kantone. Finanziert werden die EL durch Bund, Kantone und teilweise durch Gemeinden.

Mietkosten in den Ergänzungsleistungen (EL)

Die Ergänzungsleistungen (EL) berücksichtigen die unterschiedlichen Mietzinsbelastungen in den Grosszentren (Region 1), in der Stadt (Region 2) und auf dem Land (Region 3) sowie die Anzahl Personen, die gemeinsam in einem Haushalt leben.

EL: Gesetze & Verordnungen

Hier finden Versicherte nützliche Links auf die Systematische Sammlung des Bundesrechts (SR) sowie Verordnungsänderungen.