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Warnung

Falsche Mails im Namen des BSV

Aktualisiert am 16. Jan. 2026

Zurzeit zirkulieren Mails im Namen von BSV-Direktorin Doris Bianchi, in denen die Empfänger zu Rückerstattungen aufgefordert werden. Wir weisen darauf hin, dass das Bundesamt für Sozialversicherungen KEINE solchen Mails verschickt, weder an Privatpersonen, noch an Institutionen. Es handelt sich hier um einen Phishing- und CEO-Fraud-Versuch, der dem Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) bereits gemeldet wurde. Ignorieren Sie daher derartige Mails und klicken Sie insbesondere NICHT auf die darin enthaltenen Links.

Veröffentlicht am 22. Juli 2025

Organisation und Finanzierung der Ergänzungsleistungen

Die Bestimmung der Organe für die Festsetzung und Ausrichtung der EL ist Sache der Kantone. Finanziert werden die EL durch Bund, Kantone und teilweise durch Gemeinden.

Entstehung

Als die Ergänzungsleistungen 1966 eingeführt wurden, waren sie nur als Übergangslösung gedacht, bis die Renten eine existenzsichernde Höhe erreichen. In der Zwischenzeit hat sich die Annahme, es könne sich dabei um ein Provisorium handeln, als unrealistisch erwiesen. Die steigenden Wohnungszinse und die wachsenden Kosten für Langzeitpflege erhöhten sogar das Bedürfnis nach EL.

Gut ein Drittel der EL-Berechtigten leben heute in einem Pflegeheim. Sie benötigen zusätzliche Mittel, um die hohen Betreuungskosten finanzieren zu können.

Durchführung und Aufsicht

Es ist Sache der Kantone, die Organe für die Festsetzung und Ausrichtung der EL zu bestimmen. In der Regel haben die Kantone ihre AHV-Ausgleichskassen mit dieser Aufgabe betraut (mit Ausnahme von ZH, BS und GE). Fürsorgebehörden dürfen diese Funktion von Gesetzes wegen nicht übernehmen. Der Bund hat die Oberaufsicht und sorgt dafür, dass seine Subventionsmittel richtig eingesetzt werden.

Betroffene können gegen Verfügungen der Verwaltungsbehörde Einsprache erheben, das Gerichtsverfahren ist in der Regel kostenlos.

Finanzierung

Die EL werden durch Bund, Kantone und teilweise durch Gemeinden mit Steuermitteln finanziert, Lohnprozente dürfen nicht erhoben werden.