Mietkosten in den Ergänzungsleistungen (EL)
Die Ergänzungsleistungen (EL) berücksichtigen die unterschiedlichen Mietzinsbelastungen in den Grosszentren (Region 1), in der Stadt (Region 2) und auf dem Land (Region 3) sowie die Anzahl Personen, die gemeinsam in einem Haushalt leben.
Mietzinsregionen
Um zu wissen, in welcher Region Sie sich befinden, geben Sie im Suchfeld die Anfangsbuchstaben Ihres Wohnorts ein.
Monatliche Höchstbeträge (Mietzinsmaxima) nach Haushaltsgrösse und Region (in Franken; Stand 01.01.2026).
Wenn weitere Personen in einem Haushalt leben, die nicht in der EL-Berechnung berücksichtigt sind, dann gelten andere Regelungen.
* Auf 1. Januar 2026 wurden die Mietzinsmaxima für die Gemeinden Bettingen (BS) und Riehen (BS) erhöht und diejenigen der Gemeinden La Chaux-de-Fonds (NE), Le Locle (NE), Val-de-Ruz (NE) und Val-de-Travers (NE) gesenkt.
Die monatlichen Mietzinsmaxima betragen für diese Gemeinden ab dem 1. Januar 2026 nach Haushaltsgrösse: