Die erste Säule wird digital
Bürgerinnen und Bürger sollen künftig einfach, schnell und sicher Zugriff auf ihre Daten aus AHV und IV haben. Zudem sollen die Behörden automatisiert und sicher Daten austauschen können. Mit diesen Zielen hat der Bundesrat das neue Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS) erarbeitet und an seiner Sitzung vom 12. September 2025 die Botschaft dazu verabschiedet und ans Parlament überwiesen.
Damit schafft er die rechtliche Grundlage für die Umsetzung einer digitalen Tranformations- und Innovationsstrategie (DTI 1. Säule). In dieser DTI Strategie 1. Säule setzt das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) auf «digital first». Die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) stellt die Umsetzung der Digitalisierungsprojekte in enger Zusammenarbeit mit dem BSV und den Durchführungsstellen sicher. Alle digitalen Dienste entsprechen den nationalen Anforderungen an die Informationssicherheit und den Datenschutz. Die Digitalisierungsprojekte sind im Gange und die ersten digitalen Dienste sollen mit Inkrafttreten des BISS-Gesetzes und dessen Verordnungen frühestens 2028 für die Versicherten zur Verfügung stehen.
Ziele
Wollen Versicherte heute ihre AHV- oder IV-Daten überprüfen, ist dies oft mit einem erheblichen administrativen Aufwand und einer mehrwöchigen Wartezeit verbunden. Grund: Der Datenaustausch in den Sozialversicherungen der 1. Säule ist nicht automatisiert und die Kommunikation mit den Versicherten erfolgt oft noch mittels PDF-Dokumenten oder in Papierform. Dies will der Bundesrat ändern. Deshalb schlägt er dem Parlament vor, die Digitalisierung der 1. Säule zu verstärken. Versicherte sollen künftig die geleisteten AHV-Beiträge einfach und sicher auf einer Online-Plattform kontrollieren und rasch eine provisorische Berechnung der ihnen zustehenden Leistungen erhalten können. Durch den standardisierten elektronischen Datenaustausch zwischen den Durchführungsstellen der 1. Säule (u. a. Ausgleichskassen und IV-Stellen) können zudem Kosten eingespart werden.
Eine elektronische Plattform für die 1. Säule mit digitalen Diensten
Kernstück der DTI-Strategie ist eine neue elektronische Plattform für die 1. Säule. Die E-Plattform 1. Säule sollte den Versicherten ermöglichen, sich sicher einzuloggen und ihre Daten einzusehen. Sie können zum Beispiel kontrollieren, ob alle ihre Arbeitgeber die AHV-Beiträge bezahlt haben und ob Beitragslücken bestehen. Ebenso können sie eine automatisierte provisorische Berechnung ihrer AHV-Rente vornehmen. Die E-Plattform 1. Säule ermöglicht es zudem, auf Papierverkehr zu verzichten. Dokumente wie Rechnungen oder Entscheide der Behörden (zum Beispiel Entscheid über eine IV-Rente) können digital sicher übermittelt werden. Die neue Plattform baut auf Systemen der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) auf und soll von ihr betrieben werden.
Freiwillig für die Versicherten
Für die Versicherten bleibt die Nutzung der Plattform freiwillig. Dafür genügt es, sich mit einer vom Bundesrat anerkannten elektronischen Identität anzumelden. Die Durchführungsstellen und Versicherungen werden dagegen gesetzlich verpflichtet, elektronisch miteinander zu kommunizieren. Für die elektronische Kommunikation mit den Versicherten müssen sie diesen eine Plattform zur Verfügung stellen.

Verstärkte Digitalisierung von AHV und IV: Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS)
Bürgerinnen und Bürger sollen künftig einfach, schnell und sicher Zugriff auf ihre Daten aus AHV und IV haben. Zudem sollen die Behörden automatisiert und sicher Daten austauschen können. Mit diesen Zielen hat der Bundesrat das neue Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS) erarbeitet. Damit schafft er die rechtliche Grundlage für eine effiziente und sichere elektronische Kommunikation in der 1. Säule sowie für weitere Sozialversicherungen.
Investitions- und Betriebskosten
Der Bund rechnet mit Investitionskosten für die E-Plattform 1. Säule und die integrierten digitalen Dienstleistungen von 15 Millionen Franken. Die Kosten werden von den Ausgleichsfonds der AHV, IV und EO übernommen, belasten also das Budget des Bundes nicht. Demgegenüber stehen substanzielle Einsparungen bei den Verwaltungskosten der Durchführung: Heute bezahlen die Ausgleichsfonds alleine Posttaxen im Umfang von jährlich 25 Millionen Franken. Zudem erhalten die Ausgleichskassen für Dienstleistungen wie zum Beispiel Rentenvorausberechnungen Verwaltungskostenzuschüsse aus dem AHV-Fonds von jährlich rund 10 Millionen Franken.