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Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) - Übersicht

Durch die AHV soll bei Wegfall des Erwerbseinkommens infolge von Alter oder Tod der Existenzgrundbedarf gedeckt werden. Die AHV erbringt Leistungen im Alter (Altersrente) oder an die Hinterlassenen (Witwen-, Witwer- und Waisenrenten). Die Leistungen sind abhängig von der Höhe des bisherigen Einkommens und der Beitragsdauer. Grundsätzlich sind alle Personen, die in der Schweiz wohnhaft sind oder arbeiten, in der AHV obligatorisch versichert.

Leistungen der AHV

Anspruch auf Leistungen der AHV haben versicherte Personen, denen während mindestens einem Jahr Beiträge angerechnet werden können.

Organisation und Finanzierung der AHV

Die AHV basiert auf dem Umlageverfahren: Die heute wirtschaftlich aktive Generation finanziert die heutigen Rentnerinnen und Rentner. Durchführungsorgane sind die AHV-Ausgleichskassen. Der Bundesrat und im speziellen das Bundesamt für Sozialversicherung beaufsichtigen die AHV.

AHV 21

Die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft. Die Reform stabilisiert die Finanzen der AHV und sichert das Niveau der Rentenleistungen.

Die AHV-Nummer

Alle Personen, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, erhalten eine AHV-Nummer. Sie wird als Sozialversicherungsnummer in allen bundesrechtlich geregelten Sozialversicherungen verwendet. Darüber hinaus dient sie auch in zahlreichen anderen Verwaltungszweigen als Personenidentifikator.

Versicherungs- und Beitragslücken in der AHV

Wer 44 Jahre lang Beiträge gezahlt hat, bekommt eine volle Altersrente der AHV. Wenn jemand erst nach dem 20. Lebensjahr in die Schweiz eingewandert ist, konnten zuvor noch keine AHV-Beiträge bezahlt werden. Dadurch entsteht eine Versicherungslücke. Davon zu unterscheiden sind Personen, die zwar immer in der AHV versichert waren, aber nicht immer Beiträge gezahlt haben. Dadurch können sogenannte Beitragslücken entstehen. In beiden Fällen wird die Altersrente gekürzt.

AHV: Gesetze & Verordnungen

Hier finden Versicherte nützliche Links auf die Systematische Sammlung des Bundesrechts (SR) sowie Verordnungsänderungen.