Die AHV-Nummer
Alle Personen, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, erhalten eine AHV-Nummer. Sie wird als Sozialversicherungsnummer in allen bundesrechtlich geregelten Sozialversicherungen verwendet. Darüber hinaus dient sie auch in zahlreichen anderen Verwaltungszweigen als Personenidentifikator.
Zuteilung der AHV-Nummer
Die Zuteilung der AHV-Nummer erfolgt grundsätzlich automatisch, ohne dass die betreffende Person oder eine Behörde etwas unternehmen müssen. Dies geschieht in den meisten Fällen:
- nach einer Geburt in der Schweiz,
- bei im Ausland geborenen Kindern von Schweizer Eltern, die bei der lokalen Schweizer Vertretung gemeldet sind
- bei Niederlassung in der Schweiz
In Fällen, in welchen keine automatische Zuteilung erfolgt, kann eine AHV-Nummer unter Umständen von bestimmten Stellen beantragt werden:
- Arbeitgeber melden ihre Arbeitnehmer, die keine AHV-Nummer haben, bei einer AHV-Ausgleichskasse an, welche dann die AHV-Nummer beantragt
- Bildungsinstitutionen (z.B. Universitäten) beantragen für ausländische Studierende in der Schweiz eine AHV-Nummer
- Krankenkassen können für Personen ohne anerkannten Status (sog. Sans-Papier) eine AHV-Nummer beantragen
Wo finde ich meine AHV-Nummer?
Grundsätzlich ist die eigene AHV-Nummer auf der Krankenkassenkarte zu finden. Sie beginnt mit den Ziffern 756. Wurde die Krankenkassenkarte noch nicht ausgestellt, z.B. bei Neugeborenen, kann die Krankenkasse direkt angefragt werden.
Wer in der Schweiz keine Krankenversicherung hat, kann seine AHV-Nummer folgendermassen in Erfahrung bringen:
- Beim Arbeitgeber, wenn man angestellt ist
- Bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse, wenn man selbstständig ist
- Bei der Wohngemeinde, wenn man in der Schweiz wohnt, aber nicht arbeitet
- Bei der Bildungsinstitution, wenn man studiert
Kantonale Ausgleichskassen | Kontakte | Informationsstelle AHV/IV
Verbandsausgleichskassen | Kontakte | Informationsstelle AHV/IV
Wer nicht in der Schweiz lebt, wendet sich entweder an die Schweizer Vertretung im Wohnsitzland (Botschaft/Konsulat), oder an die Schweizerische Ausgleichskasse
Schweizerische Ausgleichskasse SAK | Kontakte | Informationsstelle AHV/IV
AHV-Versicherungsausweis
Für den Kontakt mit Behörde genügt es, seine AHV-Nummer zu wissen. Ein AHV-Versicherungsausweis ist nicht erforderlich. Aus diesem Grund wird dieser auch nicht automatisch ausgestellt. Ein solcher kann aber bestellt werden, sofern die betreffende Person tatsächlich in der AHV versichert ist (grundsätzlich in der Schweiz wohnhafte oder erwerbstätige Personen, mit Ausnahmen)
Duplikat des Versicherungsausweises
Wie ist die AHV-Nummer aufgebaut?
Die 13-stellige AHV-Nummer ist völlig anonym und zufallsgeneriert. Es gibt keine Verbindung zwischen der Nummer und den Informationen der Person, der sie zugewiesen wird (Namen, Vornamen, Geburtsdatum usw.). Sie wird nur einmal vergeben und bleibt ein Leben lang unverändert, auch wenn der Zivilstand - etwa durch Heirat - ändert.
Die nachfolgende Darstellung zeigt, wie die AHV-Nummer aufgebaut ist.
Systematische Verwendung der AHV-Nummer ausserhalb der AHV
Die AHV-Nummer systematisch verwenden bedeutet, sie zur Identifikation von Personen zu verwenden und in der eigenen Datenbank dauerhaft zu speichern.
Die Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben dürfen die AHV-Nummer systematisch verwenden. Institutionen ohne Behördencharakter, denen die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe übertragen wurde, dürfen die AHV-Nummer nur dann systematisch verwenden, wenn ein Gesetz sie dazu ermächtigt.
Wer befugt ist, die AHV-Nummer zu verwenden, muss den Datenschutz und die Informationssicherheit garantieren. Zu den technischen und organisatorischen Massnahmen, die bezüglich der Datenbanken zu treffen sind, gehören namentlich das Einrichten von Zugangsbeschränkungen, die Schulung von zugriffsberechtigten Personen und die Verschlüsselung der Datensätze bei deren Übertragung über ein öffentliches Netz.
