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Veröffentlicht am 17. Juli 2025

Das Dreisäulensystem der Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge

Die schweizerische Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge basiert auf drei Säulen: staatliche, berufliche und private Vorsorge. Die drei Säulen haben unterschiedliche Aufgaben und sind auch unterschiedlich geregelt. Es ermöglicht eine optimale Ausrichtung auf die Bedürfnisse der verschiedenen Bevölkerungsgruppen und eine optimale Verteilung der Finanzierungsrisiken.

1. Säule: Die staatliche Vorsorge

Die staatliche Vorsorge ist die AHV und die IV. Sie sichert den Grundbedarf der ganzen Bevölkerung. Das Gesetz schreibt vor, wie hoch die Beiträge sind, welche Leistungen ausgerichtet werden und wie sie berechnet werden. Wenn das Renteneinkommen nicht zur Existenzsicherung ausreicht, helfen ausserdem Ergänzungsleistungen (EL), den nötigen Lebensbedarf zu decken.

Die staatliche Vorsorge beruht auf dem Umlageverfahren. Dabei fliesst das Geld, das die AHV und die IV von den aktiven Versicherten einnehmen, direkt zu den Rentenbeziehenden. Es wird nicht auf die Seite gelegt. Das Umlageverfahren hat einen grossen Vorteil: Weil die Einnahmen umgehend wieder ausgegeben werden, spielen die Zinsentwicklung und die Teuerung eine untergeordnete Rolle. Das Verfahren hat aber auch Nachteile: Nimmt die Zahl der Rentenbeziehenden im Verhältnis zu den Beitragszahlenden zu, können Einnahmen und Ausgaben aus dem Gleichgewicht geraten. Das Umlageverfahren ist auch stark vom Gang der Wirtschaft abhängig. Wenn diese gut läuft und die Lohnsumme zunimmt, stärkt dies das Fundament der 1. Säule. Hingegen in Krisenzeiten mit hoher Arbeitslosigkeit und tiefen Löhnen fehlen Einnahmen und es drohen Defizite.

2. Säule: Die berufliche Vorsorge

Die berufliche Vorsorge soll es ermöglichen, den gewohnten Lebensstandard in einer angemessenen Weise weiterzuführen. Erwerbstätige sind dafür obligatorisch oder freiwillig einer Pensionskasse angeschlossen. Diese werden von den Sozialpartnern geleitet, also von Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Sie bestimmen gemeinsam, welche Leistungen die Pensionskasse ausrichtet und wie sie finanziert werden. So können sie auf die Bedürfnisse der Versicherten eingehen. Das Gesetz schreibt aber bestimmte Mindestanforderungen vor.

Die Finanzierung der beruflichen Vorsorge beruht auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Die Versicherten einer Pensionskasse bezahlen die Beiträge ein, die Pensionskasse legt das gesammelte Kapital an. Wenn eine versicherte Person pensioniert wird, wandelt die Pensionskasse ihr Guthaben in eine Rente um. Die versicherte Person kann aber auch verlangen, dass sie das Guthaben ganz oder teilweise als Kapital erhält. Die Einzelheiten der Kapitalauszahlung sind im Reglement der Pensionskasse festgehalten. Die Versicherten einer Pensionskasse sparen also für ihre eigenen späteren Leistungen. Es spielt daher keine Rolle, wenn sich die Anzahl der Rentenbeziehenden im Verhältnis zur Anzahl der Beitragszahlenden verändert. Hingegen ist die steigende Lebenserwartung von Bedeutung, weil die Renten länger ausbezahlt werden müssen. Auch die Teuerung, niedrige Zinsen und Erwerbsunterbrüche führen im Kapitaldeckungsverfahren zu tieferen Renten, weil dann bis zur Pensionierung ein kleineres Guthaben zusammenkommt

3. Säule: Die private Vorsorge

Mit der privaten Vorsorge sollen zusätzliche individuelle Bedürfnisse gedeckt werden. Sie ermöglicht es den Erwerbstätigen, einen bestimmten Betrag auf ein Bankkonto oder in eine Lebensversicherungspolice einzuzahlen. Die Einzahlungen können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Das angesparte Geld bleibt – mit gewissen Ausnahmen – bis zur Pensionierung blockiert. Dann wird es ausbezahlt und kann frei verwendet werden.

Die private Vorsorge funktioniert nach dem Prinzip einer Sparkasse. Was einbezahlt wurde, wird samt Zinsen im Alter wieder ausbezahlt. Die private Vorsorge setzt voraus, dass jemand über ein relativ gutes Einkommen verfügt und etwas davon auf die Seite legen kann. Man kann die Beiträge auf die eigene finanzielle Situation abstimmen. Die Teuerung und tiefe Zinsen wirken sich auf das Ergebnis des Sparprozesses und damit auf die Leistung bei der Pensionierung aus.

Ein robustes System

Die unterschiedlichen Finanzierungssysteme ermöglichen eine Verteilung der Finanzierungsrisiken. Das Dreisäulenprinzip ist daher robuster als ein Vorsorgesystem, das ausschliesslich auf eine einzige Säule setzt.

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