Invalidenversicherung (IV) - Übersicht
Die Invalidenversicherung (IV) strebt die berufliche und die soziale Integration der Versicherten an und sichert deren materiellen Grundbedarf. Sie ist obligatorisch und umfasst sowohl die erwerbstätige wie auch die nicht erwerbstätige Wohnbevölkerung. Informieren Sie sich wie die IV finanziert und organisiert ist und erhalten Sie Einblicke in aktuelle Themen.
Leistungen der IV im Detail
Die Invalidenversicherung (IV) sorgt dafür, Versicherte mit länger andauernden gesundheitlichen Einschränkungen existenziell abzusichern und in die Gesellschaft zu integrieren. Die Betroffenen sollen, wenn immer möglich, im Berufsleben bleiben oder wieder erfolgreich einsteigen können.
Organisation und Finanzierung der Invalidenversicherung
Die IV wird im Umlageverfahren finanziert. Die laufenden Ausgaben der IV werden also direkt mit den aktuellen Einnahmen bezahlt. Die IV wird durch die kantonalen IV-Stellen und der IV-Stelle für Versicherte im Ausland durchgeführt.
Gesetze und Verordnungen
Übersicht über die geltenden Gesetze und Verordnungen in der Invalidenversicherung.
Medizinische Gutachten - Überblick
Wenn Sie ein IV-Gesuch eingereicht haben, muss die IV-Stelle für die Feststellung des Leistungsanspruchs alle wesentlichen Tatsachen abklären. Die IV-Stelle kann bei Sachverständigen oder einer medizinischen Gutachterstelle ein Gutachten anfordern. Ein medizinisches Gutachten muss die zur Beurteilung des Leistungsanspruchs notwendigen medizinischen Angaben erbringen.
Arbeitsmarktintegration
Die berufliche Eingliederung von Menschen mit einer Behinderung ist ein zentrales Ziel der IV. Deshalb erbringt sie auf diesem Gebiet umfangreiche Leistungen.
Versicherte mit Long-Covid in der Invalidenversicherung (IV)
Ein Teil der COVID-19-Infizierten leidet in der Folge an Long-Covid, teilweise mit schwerwiegenden Symptomen. Wer dadurch langfristig in der Erwerbsfähigkeit eingeschränkt bleibt oder zu bleiben droht – und damit invalid im Sinne der IV wird – kann Leistungen der IV beanspruchen, das heisst Eingliederungsmassnahmen und gegebenenfalls Renten.