Zum Hauptinhalt springen

Warnung

Falsche Mails im Namen des BSV

Aktualisiert am 16. Jan. 2026

Zurzeit zirkulieren Mails im Namen von BSV-Direktorin Doris Bianchi, in denen die Empfänger zu Rückerstattungen aufgefordert werden. Wir weisen darauf hin, dass das Bundesamt für Sozialversicherungen KEINE solchen Mails verschickt, weder an Privatpersonen, noch an Institutionen. Es handelt sich hier um einen Phishing- und CEO-Fraud-Versuch, der dem Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) bereits gemeldet wurde. Ignorieren Sie daher derartige Mails und klicken Sie insbesondere NICHT auf die darin enthaltenen Links.

Leistungen der IV im Detail

Die Invalidenversicherung (IV) sorgt dafür, Versicherte mit länger andauernden gesundheitlichen Einschränkungen existenziell abzusichern und in die Gesellschaft zu integrieren. Die Betroffenen sollen, wenn immer möglich, im Berufsleben bleiben oder wieder erfolgreich einsteigen können.

Eingliederungsmassnahmen - Überblick

Eingliederungsmassnahmen haben das Ziel, die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen, zu verbessern oder zu erhalten. Der Anspruch auf Eingliederungsleistungen besteht für Versicherte, die von einer Invalidität betroffen oder bedroht sind. Der Anspruch besteht unabhängig von der Ausübung einer Erwerbstätigkeit vor Eintritt der Invalidität. Die Massnahmen werden dann zugesprochen, wenn sie notwendig und geeignet sind, die Erwerbsfähigkeit oder die Fähigkeit, im Aufgabenbereich tätig zu sein (z.B. im Haushalt), wiederherzustellen. Dabei sind Alter, Entwicklungsstand und Fähigkeiten sowie die noch zu erwartende Dauer des Erwerbslebens zu berücksichtigen.

Geldleistungen - Übersicht

Geldleistungen werden in Form von Rente, Hilflosenentschädigung oder  Assistenzbeitrag ausgerichtet. Der Anspruch auf eine IV-Rente wird dann geprüft, wenn eine berufliche Eingliederung oder Wiedereingliederung nicht möglich ist.

IV: Versicherungsmässige Voraussetzungen

Für den Anspruch auf Leistungen der Invalidenversicherung (IV) müssen sowohl materielle als auch formelle Voraussetzungen erfüllt sein. Bei den formellen Voraussetzungen handelt es sich um die sogenannten versicherungsmässigen Voraussetzungen (vmV).