Eingliederungsmassnahmen - Überblick
Eingliederungsmassnahmen haben das Ziel, die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen, zu verbessern oder zu erhalten. Der Anspruch auf Eingliederungsleistungen besteht für Versicherte, die von einer Invalidität betroffen oder bedroht sind. Der Anspruch besteht unabhängig von der Ausübung einer Erwerbstätigkeit vor Eintritt der Invalidität. Die Massnahmen werden dann zugesprochen, wenn sie notwendig und geeignet sind, die Erwerbsfähigkeit oder die Fähigkeit, im Aufgabenbereich tätig zu sein (z.B. im Haushalt), wiederherzustellen. Dabei sind Alter, Entwicklungsstand und Fähigkeiten sowie die noch zu erwartende Dauer des Erwerbslebens zu berücksichtigen.
Medizinische Massnahmen
Die IV übernimmt die Kosten für medizinische Massnahmen, die unmittelbar auf die Eingliederung in die obligatorische Schule, die berufliche Erstausbildung oder das Erwerbsleben zielen. Die IV übernimmt auch die notwendigen Behandlungen eines anerkannten Geburtsgebrechens bis zum vollendeten 20. Altersjahr.
Hilfsmittel
Anspruch auf Hilfsmittel zur Selbstsorge, zur Herstellung des Kontaktes mit der Umwelt sowie der Fortbewegung haben alle Versicherten. Daneben gibt es Hilfsmittel, welche nur im Zusammenhang mit einer Erwerbstätigkeit oder Tätigkeit im Aufgabenbereich (z.B. Haushaltsführung) abgegeben werden.
Früherfassung und Frühintervention
Die Früherfassung, d.h. eine erste Meldung an die IV-Stelle, bietet einen einfachen Weg, sich vor einer IV-Anmeldung Klarheit zu verschaffen. Die Frühintervention bietet rasch Unterstützung.
Integrationsmassnahmen zur Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung
Integrationsmassnahmen dienen der Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung Sie sind insbesondere bei psychisch bedingter Arbeitsunfähigkeit einsetzbar. Mit Hilfe von Integrationsmassnahmen kann sich die versicherte Person langsam wieder an den Arbeitsprozess gewöhnen und ihre Belastbarkeit aufbauen.
Massnahmen beruflicher Art
Die berufliche Eingliederung ist ein zentrales Ziel der Invalidenversicherung (IV). Mit Eingliederungsleistungen wird daraufhin gearbeitet, Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen am Arbeitsplatz zu halten oder ihnen die Rückkehr in die Arbeitswelt zu ermöglichen.
Taggelder der IV
Während der Durchführung von Eingliederungsmassnahmen haben versicherte Personen Anspruch auf Taggelder der IV. Je nach Situation werden auch die Reisekosten vergütet.