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Veröffentlicht am 28. August 2025

Hilfsmittel

Anspruch auf Hilfsmittel zur Selbstsorge, zur Herstellung des Kontaktes mit der Umwelt sowie der Fortbewegung haben alle Versicherten. Daneben gibt es Hilfsmittel, welche nur im Zusammenhang mit einer Erwerbstätigkeit oder Tätigkeit im Aufgabenbereich (z.B. Haushaltsführung) abgegeben werden.

Die Hilfsmittel, die die Invalidenversicherung (IV) abgeben kann, sind auf der Hilfsmittel-Liste im Anhang einer Verordnung des EDI aufgeführt.

Verordnung des EDI über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung (HVI)

IV-Tarife im Hilfsmittelbereich

Die Vergütung von Hilfsmitteln kann durch verschiedene Instrumente seitens der IV erfolgen, wobei die Vergütung über Tarifverträge von zentraler Bedeutung ist.

Die Verhandlungen über Tarifverträge erfolgen durch das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). Die Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und dem BSV soll transparent ausgestaltet sein und eine gute Qualität der Leistungserbringer sicherstellen. Daher werden Rahmenbedingungen für die Neuverhandlungen von IV-Tarifen im Hilfsmittelbereich veröffentlicht.

Antrag zur Finanzierung eines neuen Produktes durch die Invalidenversicherung (IV) als Hilfsmittel

Produzenten und Importeure können neue oder weiterentwickelte Produkte auf ihre grundsätzliche Vergütungsfähigkeit durch die IV prüfen lassen. Der Antrag ist dem BSV einzureichen.

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