Geldleistungen - Übersicht
Geldleistungen werden in Form von Rente, Hilflosenentschädigung oder Assistenzbeitrag ausgerichtet. Der Anspruch auf eine IV-Rente wird dann geprüft, wenn eine berufliche Eingliederung oder Wiedereingliederung nicht möglich ist.
Invalidenrente
Eine Rente hat zum Ziel, den finanziellen Existenzbedarf abzusichern. Deckt die Rente die notwendigen Lebenshaltungskosten nicht, besteht Anspruch auf Ergänzungsleistungen.
Hilflosenentschädigung
Die Hilflosenentschädigung ist für versicherte Personen bestimmt, die wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung für alltägliche Lebensverrichtungen bzw. um soziale Kontakte zu pflegen, die Hilfe Dritter benötigen oder auf lebenspraktische Begleitung angewiesen sind.
Assistenzbeitrag
Der Assistenzbeitrag ermöglicht es Bezügerinnen und Bezüger einer Hilflosenentschädigung, die auf regelmässige Hilfe angewiesen sind und zu Hause leben möchten, eine Person einzustellen, welche die erforderlichen Hilfeleistungen erbringt.