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Warnung

Falsche Mails im Namen des BSV

Aktualisiert am 16. Jan. 2026

Zurzeit zirkulieren Mails im Namen von BSV-Direktorin Doris Bianchi, in denen die Empfänger zu Rückerstattungen aufgefordert werden. Wir weisen darauf hin, dass das Bundesamt für Sozialversicherungen KEINE solchen Mails verschickt, weder an Privatpersonen, noch an Institutionen. Es handelt sich hier um einen Phishing- und CEO-Fraud-Versuch, der dem Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) bereits gemeldet wurde. Ignorieren Sie daher derartige Mails und klicken Sie insbesondere NICHT auf die darin enthaltenen Links.

Veröffentlicht am 12. August 2025

Assistenzbeitrag

Der Assistenzbeitrag ermöglicht es Bezügerinnen und Bezüger einer Hilflosenentschädigung, die auf regelmässige Hilfe angewiesen sind und zu Hause leben möchten, eine Person einzustellen, welche die erforderlichen Hilfeleistungen erbringt.

Der Anspruch auf einen Assistenzbeitrag besteht nur, wenn die versicherte Person bereits eine Hilflosenentschädigung der IV bezieht, und sie zu Hause lebt.

Wohnt die versicherte Person im Heim und beabsichtigt sie, aus dem Heim auszutreten, kann sie sich ebenfalls zum Bezug eines Assistenzbeitrags der IV anmelden.

Minderjährige und eingeschränkt handlungsfähige Personen haben unter gewissen zusätzlichen Voraussetzungen ebenfalls Anspruch auf einen Assistenzbeitrag.

Merkblatt 4.14 - Assistenzbeitrag der IV