Medizinische Gutachten - Überblick
Wenn Sie ein IV-Gesuch eingereicht haben, muss die IV-Stelle für die Feststellung des Leistungsanspruchs alle wesentlichen Tatsachen abklären. Die IV-Stelle kann bei Sachverständigen oder einer medizinischen Gutachterstelle ein Gutachten anfordern. Ein medizinisches Gutachten muss die zur Beurteilung des Leistungsanspruchs notwendigen medizinischen Angaben erbringen.
Mono-, bi- und polydisziplinäre Gutachten
Wenn bei der Beurteilung des Leistungsanspruchs offene Fragen medizinischer Art bestehen, so kann ein externes Gutachten eingeholt werden. Dabei wird zwischen drei Gutachtenarten unterschieden, die anhand der Anzahl notwendigen medizinischen Fachdisziplinen benannt werden.
Abklärungsstellen und Sachverständige
Gutachten für die IV werden, je nach Anzahl medizinischer Fachdisziplinen, an einzelne Sachverständige, an Sachverständigen-Zweierteams oder an Gutachterstellen vergeben. Um für die IV tätig zu werden, müssen Gutachterstellen und Sachverständigen-Zweierteams, eine Vereinbarung mit dem BSV abschliessen.
Qualitätssicherung von Gutachten
Gutachten im Rahmen von IV-Abklärungen haben oft einen grossen Einfluss auf das Ergebnis eines Leistungsentscheids. Eine hohe Qualität ist daher entscheidend. Um diese sicherzustellen, bestehen bestimmte Vorgaben zuhanden der Sachverständigen, an das Vergabeverfahren, sowie an das Gutachten selbst.