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Veröffentlicht am 29. August 2025

Mono-, bi- und polydisziplinäre Gutachten

Wenn bei der Beurteilung des Leistungsanspruchs offene Fragen medizinischer Art bestehen, so kann ein externes Gutachten eingeholt werden. Dabei wird zwischen drei Gutachtenarten unterschieden, die anhand der Anzahl notwendigen medizinischen Fachdisziplinen benannt werden.

Monodisziplinäre Gutachten

Ein monodisziplinäres Gutachten wird eingeholt, wenn die Expertise einer medizinischen Fachdisziplin ausreicht, um die offenen Fragen zu klären. Die IV-Stelle legt die Fachdisziplin fest. Ein solches Gutachten kann die IV-Stelle direkt bei einer Fachärztin oder einem Facharzt in Auftrag geben. Diese müssen über die entsprechende fachärztliche Ausbildung verfügen, im Medizinalberuferegister eingetragen sein, über eine Berufsausübungsbewilligung des zuständigen Kantons und über mindestens fünf Jahre klinische Erfahrung verfügen.

Bidisziplinäre Gutachten

Das bidisziplinäre Gutachten besteht aus zwei Teilgutachten zweier verschiedener medizinischer Fachdisziplinen. Die IV-Stelle legt die Fachdisziplinen fest. Die beiden Sachverständigen müssen in einer Konsensbesprechung ihre Erkenntnisse zu einer gemeinsamen Beantwortung der Fragen zusammenführen, welche die IV-Stelle im Gutachtensauftrag gestellt hat. Die Auftragsvergabe erfolgt nach Zufallsprinzip via die Verteilplattform SuisseMED@P. Bidisziplinäre Gutachten können bei einer Gutachterstelle oder bei einem Sachverständigen-Zweierteam in Auftrag gegeben werden. Diese müssen die fachlichen und formellen Anforderungen erfüllen und mit der IV (vertreten durch das BSV) eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen haben.

Polydisziplinäre Gutachten

Das polydisziplinäre Gutachten setzt sich aus Teilgutachten von mindestens zwei verschiedenen medizinischen Fachdisziplinen (oder mindestens einer medizinischen Fachdisziplinen und Neuropsychologie) und einem Teilgutachten der Allgemeinen Inneren Medizin zusammen. Die Gutachterstelle legt fest, ob weitere medizinische Spezialgebiete einbezogen werden. Die drei oder mehr Sachverständigen müssen in einer Konsensbesprechung ihre Erkenntnisse zu einer gemeinsamen Beantwortung der Fragen zusammenführen, welche die IV-Stelle im Gutachtensauftrag gestellt hat. Die Auftragsvergabe erfolgt nach Zufallsprinzip via SuisseMED@P. Polydisziplinäre Gutachten können bei einer Gutachterstelle in Auftrag gegeben werden, welche die fachlichen und formellen Anforderungen erfüllt und mit der IV (vertreten durch das BSV) eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen hat.