Arbeitsmarktintegration
Die berufliche Eingliederung von Menschen mit einer Behinderung ist ein zentrales Ziel der IV. Deshalb erbringt sie auf diesem Gebiet umfangreiche Leistungen.
Pilotversuche zur Förderung der Eingliederung
Zur Weiterentwicklung der Invalidenversicherung hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) mit Artikel 68quater IVG die Möglichkeit, Pilotversuche im Bereich der Eingliederung zu bewilligen.
Zusammenarbeitsvereinbarungen mit den Dachverbänden der Arbeitswelt
Die Invalidenversicherung sieht seit dem 1. Januar 2022 die Möglichkeit vor, mit den Dachverbänden der Arbeitswelt Zusammenarbeitsvereinbarungen abzuschliessen. Damit soll die berufliche Eingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in den ersten Arbeitsmarkt gestärkt werden. In diesem Rahmen können Finanzhilfen gewährt werden für konkrete, auf die Bedürfnisse der Branchen und die regionalen Kontexte zugeschnittene Massnahmen.