Zusammenarbeitsvereinbarungen mit den Dachverbänden der Arbeitswelt
Die Invalidenversicherung sieht seit dem 1. Januar 2022 die Möglichkeit vor, mit den Dachverbänden der Arbeitswelt Zusammenarbeitsvereinbarungen abzuschliessen. Damit soll die berufliche Eingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in den ersten Arbeitsmarkt gestärkt werden. In diesem Rahmen können Finanzhilfen gewährt werden für konkrete, auf die Bedürfnisse der Branchen und die regionalen Kontexte zugeschnittene Massnahmen.
Die Anträge können beim BSV mit dem offiziellen Antragsformular eingereicht werden.
Mehr Informationen über die Antragsstellung und -bewilligung finden Sie im Konzept.