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Veröffentlicht am 29. August 2025

Pilotversuche zur Förderung der Eingliederung

Zur Weiterentwicklung der Invalidenversicherung hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) mit Artikel 68quater IVG die Möglichkeit, Pilotversuche im Bereich der Eingliederung zu bewilligen.

Mit Pilotversuchen können innovative Massnahmen, Instrumente oder Vorgehensweisen zur (Wieder-)Eingliederung von behinderten Menschen in die Arbeitswelt entwickelt und in der Praxis erprobt werden. Die Erfahrungen aus den Pilotversuchen tragen zum Erkenntnisgewinn bei und bilden die Basis für die Ergänzung und Anpassung der gesetzlichen Regelungen sowie die Erarbeitung und Verbreitung von Good Practice.

Die  dortVersuche können verschiedene Themen rund um die berufliche Eingliederung betreffen. Dazu gehören etwa der Arbeitsplatzerhalt, Information-  und Schulungsangebote für Fachpersonen, die sowie die Sicherstellung der Übergänge zwischen Schule, Ausbildung und Erwerbsleben.

Im Fokus stehen die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Eingliederungsakteuren und die Definition von Unterstützungsangeboten, die sich amn Bedarf der betroffenen Menschen orientieren.

Die Einreichung eines Gesuchs ist jederzeit möglich. Weitere Rahmenbedingungen sowie die Entscheidungskriterien hat das BSV in einem Konzept definiert.

Weitere Informationen

Kontakt

Geschäftsfeld IV - Bereich Berufliche Integration
Projektleitung Pilotversuche nach Art. 68quater IVG
Maya Umher / Chiara Mombelli