Zum Hauptinhalt springen

Warnung

Falsche Mails im Namen des BSV

Aktualisiert am 16. Jan. 2026

Zurzeit zirkulieren Mails im Namen von BSV-Direktorin Doris Bianchi, in denen die Empfänger zu Rückerstattungen aufgefordert werden. Wir weisen darauf hin, dass das Bundesamt für Sozialversicherungen KEINE solchen Mails verschickt, weder an Privatpersonen, noch an Institutionen. Es handelt sich hier um einen Phishing- und CEO-Fraud-Versuch, der dem Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) bereits gemeldet wurde. Ignorieren Sie daher derartige Mails und klicken Sie insbesondere NICHT auf die darin enthaltenen Links.

Veröffentlicht am 22. Juli 2025

Organisation und Finanzierung der Invalidenversicherung

Finanzierung der IV

Die IV wird im Umlageverfahren finanziert. Die laufenden Ausgaben der IV werden also direkt mit den aktuellen Einnahmen bezahlt. Diese stammen zum grössten Teil von den Versicherten und ihren Arbeitgebern. Der Lohnabzug beträgt für die Versicherten 0,7 Prozent. Gleich viel bezahlen ihre Arbeitgeber ein. Der Beitrag der Selbstständigerwerbenden beträgt ab einem Einkommen von 60 500 Franken 1,4 Prozent; wer weniger verdient, bezahlt niedrigere Beiträge.

Bei Personen, die nicht erwerbstätig sind, hängt der Beitrag an die IV von ihrem Vermögen und allfälligen Renteneinnahmen ab.

Der Bund bezahlt rund 38 Prozent der IV-Ausgaben.

Organisation der IV

Die Invalidenversicherung (IV) wird durch die kantonalen IV-Stellen und der IV-Stelle für Versicherte im Ausland durchgeführt. Jeder Kanton verfügt über eine eigene IV-Stelle, deren Organisation je nach Kanton unterschiedlich ist. Die IV-Stellen arbeiten mit den Ausgleichskassen zusammen.

Weitere Informationen