Organisation und Finanzierung der Invalidenversicherung
Finanzierung der IV
Die IV wird im Umlageverfahren finanziert. Die laufenden Ausgaben der IV werden also direkt mit den aktuellen Einnahmen bezahlt. Diese stammen zum grössten Teil von den Versicherten und ihren Arbeitgebern. Der Lohnabzug beträgt für die Versicherten 0,7 Prozent. Gleich viel bezahlen ihre Arbeitgeber ein. Der Beitrag der Selbstständigerwerbenden beträgt ab einem Einkommen von 60 500 Franken 1,4 Prozent; wer weniger verdient, bezahlt niedrigere Beiträge.
Bei Personen, die nicht erwerbstätig sind, hängt der Beitrag an die IV von ihrem Vermögen und allfälligen Renteneinnahmen ab.
Der Bund bezahlt rund 38 Prozent der IV-Ausgaben.
Organisation der IV
Die Invalidenversicherung (IV) wird durch die kantonalen IV-Stellen und der IV-Stelle für Versicherte im Ausland durchgeführt. Jeder Kanton verfügt über eine eigene IV-Stelle, deren Organisation je nach Kanton unterschiedlich ist. Die IV-Stellen arbeiten mit den Ausgleichskassen zusammen.
Das BSV ist Steuerungs- und Aufsichtsorgan der IV. Es hat die fachliche, administrative und finanzielle Aufsicht über die IV-Stellen und sorgt für eine schweizweite einheitliche Anwendung des Gesetzes. Es erarbeitet zuhanden des Bundesrates und des Parlaments Grundlagen zur Entwicklung der strategischen Ausrichtung, zur Gesetzgebung und zum Vollzug der IV. Es gibt den IV-Stellen Kriterien vor in Form von Richtlinien und Weisungen und überprüft die Einhaltung dieser Kriterien. Es führt jährliche Audits in allen IV-Stellen durch. Es überprüft und genehmigt Stellenpläne sowie Voranschlag und Jahresrechnung der IV-Stellen.
Die IV-Stellen sind zuständig für die Durchführung der Invalidenversicherung. Sie klären den Anspruch auf Leistungen im Einzelfall ab. Sie führen eingliederungsorientierte Beratung, Frühintervention, Integrationsmassnahmen und Massnahmen beruflicher Art durch, bestimmen Invaliditäts- und Hilflosigkeitsgrad und erlassen einsprachefähige Verfügungen im Leistungsbereich.
Jede Abklärung des Anspruchs auf Leistungen beinhaltet grundsätzlich eine medizinische Beurteilung der gesundheitlichen Einschränkungen und deren Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit der versicherten Person. Auf Grundlage der medizinischen Berichte und Gutachten verfassen die RAD ihre Stellungnahmen zu Handen der IV-Stellen. Sie führen auch selbst Untersuchungen durch.
Die Ausgleichskassen ermitteln die Beitragszeiten, welche die IV-Stellen als Grundlage zur Prüfung der versicherungsmässigen Voraussetzungen benötigen. Aufgrund von Renten- und Taggeldzusprachen durch die IV-Stellen berechnen die Ausgleichskassen Renten und Taggelder und erlassen die entsprechenden Verfügungen. Sie sind auch zuständig für die Auszahlung der Renten, Taggelder und der Hilflosenentschädigungen für Erwachsene
Die Zentrale Ausgleichsstelle ist ein Versicherungsorgan der 1. Säule auf Bundesebene. Sie führt unter anderem ein zentrales Register der Leistungsbeziehenden. Die IV-Stellen leiten ihr als Zahlstelle für IV-Sachleistungen die Rechnungen von Ärzten, Spitälern, Eingliederungsinstitutionen und Hilfsmittellieferanten weiter und über sie erfolgt die Auszahlung der Hilflosenentschädigung für Minderjährige. Die IV-Stelle für Versicherte im Ausland ist eine Abteilung der ZAS.