Familienzulagen - Übersicht
Die Familienzulagen fallen sowohl in den Bereich der sozialen Sicherheit als auch der Familienpolitik. Mit den Familienzulagen sollen die Kosten, die durch die Betreuung eines oder mehrerer Kinder entstehen, teilweise ausgeglichen werden. Sie umfassen die Kinderzulage, die Ausbildungszulage, die Geburtszulage und die Adoptionszulage.
Leistungen und Voraussetzungen
Personen, die ihren Anspruch auf Familienzulagen geltend machen wollen oder Informationen zu ihrer persönlichen Situation benötigen, wenden sich an die zuständige Stelle: Für angestellte Personen ist dies die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber oder die Familienausgleichkasse (FAK), bei der dieser angeschlossen ist. Für Selbstständigerwerbende ist es die FAK, bei der die selbstständigerwerbende Person angeschlossen ist. Für Personen, die gleichzeitig eine selbstständige und eine unselbstständige Erwerbstätigkeit ausüben, ist es ihre Arbeitgeberin bzw. ihr Arbeitgeber oder die FAK, bei der diese bzw. dieser angeschlossen ist. Für Nichterwerbstätige ist in der Regel die kantonale FAK ihres Wohnorts zuständig.
Kinder mit Wohnsitz im Ausland
Wenn die Kinder im Ausland wohnen, gelten für die Ausrichtung der Familienzulagen besondere Voraussetzungen.
Familienzulagen in der Landwirtschaft
In der Landwirtschaft tätige Personen, die ihren Anspruch auf Familienzulagen geltend machen oder Informationen zu ihrer persönlichen Situation benötigen, wenden sich an die zuständige Stelle.
Organisation
Das System der Familienzulagen besteht aus mehreren Akteuren.
Familienzulagenregister
Das Familienzulagenregister (FamZReg) bildet die zentrale Informationsplattform für die nach schweizerischem Recht ausgerichteten Familienzulagen für Kinder mit Wohnsitz in der Schweiz oder im Ausland.
Finanzierung
Die Kantone regeln die Finanzierung der Familienzulagen.
Familienzulagen: Gesetze & Verordnungen
Seit dem 1. Januar 2009 ist das Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) in Kraft. Das Familienzulagengesetz sorgt für eine gewisse Vereinheitlichung, lässt jedoch den Kantonen Spielraum hinsichtlich der Höhe der Leistungen, der Organisation und der Finanzierung.
Gerichtsentscheide Familienzulagen
In der Entscheiddatenbank Familienzulagen finden Sie Gerichtsentscheide betreffend das Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) sowie das Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG). Es werden ausgewählte Entscheide ab 2009 veröffentlicht, die grundlegende Fragen behandeln.