Familienzulagen: Gesetze & Verordnungen
Seit dem 1. Januar 2009 ist das Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) in Kraft. Das Familienzulagengesetz sorgt für eine gewisse Vereinheitlichung, lässt jedoch den Kantonen Spielraum hinsichtlich der Höhe der Leistungen, der Organisation und der Finanzierung.
Nationale Regelungen
Auf Bundesebene existieren zwei Familienzulagengesetze: das Bundesgesetz über Familienzulagen (Familienzulagengesetz, FamZG) und das Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG). Sie werden ergänzt durch die Verordnung über die Familienzulagen (FamZV) und die Verordnung über die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLV).
Das FamZG verweist für die Definition der Ausbildung im Zusammenhang mit den Ausbildungszulagen auf die Bestimmungen betreffend Kinder- und Waisenrente im Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG).
Zudem enthalten mehrere Bundesgesetze Regelungen zu den Familienleistungen: das Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG), das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) und das Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG).
Das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) legt ein einheitliches Verfahren fest. Dieses gilt auch für die Familienzulagen.
Weitere Informationen
Das BSV erlässt überdies eine Wegleitung zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZWL) sowie Erläuterungen zu den Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG Erläuterungen) und eine Wegleitung zum Familienzulagenregister (WL-FamZReg).
Wegleitung zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZWL)
Erläuterungen Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG-Erläuterungen)
Wegleitung zum Familienzulagenregister (WL-FamZReg)
Kantonale Regelungen
Das FamZG sorgt für eine Vereinheitlichung, lässt den Kantonen jedoch Spielraum hinsichtlich der Höhe der Leistungen, der Organisation und der Finanzierung. Folgende Seite enthält Informationen zu den kantonalen Regelungen:
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