Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV

AHV-A-1605

Durch die AHV soll bei Wegfall des Erwerbseinkommens infolge von Alter oder Tod der Existenzgrundbedarf gedeckt werden. Die AHV erbringt Leistungen im Alter (Altersrente) oder an die Hinterlassenen (Witwen-, Witwer- und Waisenrenten). Die Leistungen sind abhängig von der Höhe des bisherigen Einkommens und der Beitragsdauer. Grundsätzlich sind alle Personen, die in der Schweiz wohnhaft sind oder arbeiten, in der AHV obligatorisch versichert.

Die AHV basiert auf dem Umlageverfahren: Die heute wirtschaftlich aktive Generation finanziert die heutigen Rentnerinnen und Rentner. Der Aufbau eines Kapitalstocks findet nicht statt. Beitragspflichtig sind alle in der Schweiz erwerbstätigen Männer und Frauen. Die Beiträge werden je zur Hälfte durch die Arbeitgebenden und die Arbeitnehmenden bezahlt. Selbstständigerwerbende bezahlen ihre Sozialversicherungsbeiträge selber. In der Schweiz wohnhafte nichterwerbstätige Personen sind ebenfalls beitragspflichtig. Massgebliches Kriterium für die Beitragsbemessung sind hier die sozialen Verhältnisse.

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Informationen in leichter Sprache

Hier finden Sie Informationen in leichter Sprache zur Rolle und zur Funktion der AHV. 

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Informationen in Gebärdensprache

Hier finden Sie Erklärvideos zur Alters- und Hinterlassenenverordnung (AHV)  in Gebärdensprache.

Teaser Erklärvideo Dreisäulenprinzip

Das Dreisäulenkonzept: Erklärvideo

Im Dezember 1972 haben Volk und Kantone das Dreisäulenkonzept zur Sicherung der Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenvorsorge an der Urne angenommen.

Im Fokus

AHV-B-1610

Stabilisierung der AHV (AHV 21)

Die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft. Sie sichert die Finanzen der AHV bis 2030 und das Niveau der Rentenleistungen.

Witwerrrenten: Urteil des EGMR

Gemäss geltendem Gesetz erhalten verwitwete Männer eine Witwenrente, solange ihre Kinder weniger als 18 Jahre alt sind. Witwen hingegen kriegen die Rente auch dann, wenn die Kinder bereits erwachsen sind. Der EGMR erklärte diese Ungleichbehandlung im Oktober 2022 für diskriminierend.

Renten und Beträge

Zinsabzug auf dem investierten Eigenkapital

Der vom Einkommen abzuziehende Zins des im Betrieb investierten Eigenkapitals (Art. 18 Abs. 2 AHVV) von Selbständigerwerbenden beträgt für das Jahr 2023 2% (2022: 1,5%)

Die schweizerische Altersvorsorge - Ein bewährtes System einfach erklärt

av-broschüre-de

Die Broschüre des BSV vermittelt grundlegende Informationen über unsere Altersvorsorge. Der Schwerpunkt liegt auf der ersten und der zweiten Säule (AHV und berufliche Vorsorge). Die dritte Säule, die freiwillige Vorsorge, wird in den Grundzügen ebenfalls dargestellt. Neben der Funktionsweise und der Aufgaben der drei Säulen wird deren Zusammenspiel erläutert.

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News

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Informationen für Versicherte

Ansprechpartner für Fragen von Versicherten zu AHV, IV, EO, EL und Familienzulagen sind in erster Linie die Ausgleichskassen und die IV-Stellen:

Das BSV hat Antworten auf häufig gestellte Fragen auf folgender Seite zusammengestellt:

Beiträge-A-1610

Beiträge

Wer muss AHV/IV/EO/ALV-Beiträge bezahlen? Auf welchen Einkommen werden die Beiträge erhoben? Wie funktioniert der Beitragsbezug?

Vollzug-A-1610

Informationen für Vollzugspartner

Rundschreiben, Wegleitungen, Weisungen und weitere Informationen und Dokumente zum Vollzug der Sozialversicherungen.

Geschichte der Sozialen Sicherheit

Geschichte der Sozialen Sicherheit

Entdecken Sie die Geschichte der Sozialen Sicherheit in der Schweiz.

Forschung und Evaluation

In der Ressortforschung werden Grundlagen für die Politikevaluation und -entwicklung, die Gesetzgebung und den Vollzug erarbeitet.

Letzte Änderung 03.09.2024

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