Urteil des EGMR zu Witwerrenten der AHV

Gemäss geltendem Gesetz erhalten verwitwete Männer eine Witwerrente, solange ihre Kinder weniger als 18 Jahre alt sind. Witwen hingegen kriegen die Rente auch dann, wenn die Kinder bereits erwachsen sind. Der EGMR erklärte diese Ungleichbehandlung im Oktober 2022 für diskriminierend.

In einem Urteil vom 11. Oktober 2022 erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) es für diskriminierend, dass in der Schweiz Witwer und Witwen nicht gleichbehandelt werden (EGMR-Beschwerde Nr. 78630/12). Das Urteil ist endgültig und rechtsverbindlich. Die Schweiz ist verpflichtet, das Urteil zu befolgen.

Die Schweiz hat ab diesem Zeitpunkt die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, damit sich die durch den Gerichtshof festgestellte Verletzung nicht wiederholt. Das Ministerkomitee des Europarats wird den Vollzug des Urteils durch die Schweiz überwachen.

Das Urteil des Gerichtshofs hat keine rückwirkende Wirkung. Es ist folglich nur auf diejenigen Witwer anwendbar, die Kinder haben und deren Rente am 11. Oktober 2022 noch ausbezahlt wurde, und natürlich auf jene Personen, deren Anspruch auf eine Witwerrente nach diesem Datum entsteht.

Einzige Ausnahme bilden Fälle, in welchen die Witwer das Erlöschen der Rente angefochten haben, sofern ihr Fall bis zum 11. Oktober 2022 noch nicht rechtskräftig entschieden wurde.

Das BSV hat eine Übergangsregelung geschaffen und die Ausgleichskassen angewiesen, Witwer mit Kindern gleich zu behandeln wie Witwen mit Kindern, so dass die Witwerrente nicht mehr mit dem 18. Geburtstag des jüngsten Kindes erlischt. Auch Männer, die nach dem 18. Geburtstag des jüngsten Kindes verwitwen, werden neu eine Witwerrente erhalten. Diese Übergangsregelung wird so lange gelten, bis die gesetzlichen Bestimmungen angepasst sind.

Mitteilung an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen

  • Die Ausgleichskassen dürfen bei Rentnern, die aktuell noch eine Rente beziehen und bei Männern, die nach dem 11. Oktober 2022 Witwer wurden, keine Entscheide zur Aufhebung von Witwerrenten mehr fällen, wenn das jüngste Kind 18-jährig geworden ist.
  • Jene Witwer, deren Kinder bereits volljährig geworden sind und die gegen die Einstellung der Rente Beschwerde eingelegt haben, werden das Geld ebenfalls weiterhin erhalten, wenn ihre Beschwerde noch hängig ist.

Wie geht es nun weiter?

Die Schweizer Behörden müssen nun entscheiden, wie das AHV-Gesetz angepasst werden soll, um Witwen und Witwer gleichzustellen.

  • Theoretisch ist es möglich, die Anspruchsvoraussetzungen für die Witwer zu erweitern oder jene der Witwen zu reduzieren oder auch das System der Leistungen für Hinterlassene grundlegend zu überarbeiten, so dass alle Ungleichbehandlung zwischen Männern und Frauen aufgehoben werden.
  • Die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) hat entschieden, einen Erlassentwurf auszuarbeiten (22.426), um die Gleichstellung von Witwen und Witwern zu erreichen und zwei parl. Initiativen mit der gleichen Stossrichtung Folge gegeben (21.416 und 21.511). Falls die Kommission des Ständerats diesen Initiativen ebenfalls Folge gibt, wird die SGK-N einen Gesetzesentwurf ausarbeiten.
  • Es liegen noch keine konkreten Vorlagen oder Beschlüsse vor. Erwartet wird ein Bericht des Bundesrats zu diesem Thema in Antwort auf das Postulat Feri (20.4449), das vom Bundesrat einen Bericht fordert, die Ungleichbehandlung von Witwern und Witwen in der AHV und in der Unfallversicherung aufzuheben.

 

Letzte Änderung 27.10.2022

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