Ausgleichsfondsgesetz

Mit dem Erlass des Ausgleichsfondsgesetzes werden die Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO durch eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit der Bezeichnung «compenswiss (Ausgleichsfonds AHV/IV/EO)» verwaltet.

Während einer Übergangsphase ab 1. Januar 2018 ist das Ausgleichsfondsgesetz teilweise in Kraft getreten. Der Bundesrat hat eine Verordnung erlassen, um die Betriebsaufnahme der Anstalt vorzubereiten. 

 

Per 1. Januar 2019 ist das Ausgleichfondsgesetz vollständig in Kraft getreten und die Anstalt hat ihre operative Tätigkeit aufgenommen. 

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Letzte Änderung 20.01.2020

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https://www.bsv.admin.ch/content/bsv/de/home/sozialversicherungen/ahv/grundlagen-gesetze/ausgleichsfondsgesetz.html