Bezug zum Ausland
Sie wollen die Schweiz verlassen, in die Schweiz ziehen oder planen eine vorübergehende Entsendung? Hier finden Sie einen Überblick über das, was Sie in Bezug zu den schweizerischen Sozialversicherungen beachten müssen.
Sie verlassen die Schweiz?
Die Schweiz hat mit über 50 Staaten Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen, um für Ihre soziale Sicherung zu sorgen:
Wenn Ihr Bestimmungsland auf dieser Liste steht, wird Ihre soziale Sicherung in der Regel zwischen der Schweiz und diesem Land koordiniert. Dadurch wird beispielsweise verhindert, dass Sie Beiträge doppelt zahlen oder Leistungen nicht erhalten, auf die Sie eigentlich Anspruch haben.
Wenn Sie die Schweiz verlassen und in ein Mitgliedsland der EU oder der EFTA ziehen, finden Sie in der Broschüre Die Schweiz verlassen und in einen Mitgliedstaat der EU oder der EFTA ziehen detaillierte Informationen.
Wenn Sie von der Schweiz in ein Land ausserhalb der EU/EFTA ziehen, mit dem die Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, stehen Ihnen detaillierte Broschüren für jedes Land zur Verfügung:
Zur Liste der Sozialversicherungsabkommen
Wenn Ihre Situation ein Land betrifft, das nicht in der Liste aufgeführt ist, heisst das, dass die Sozialversicherungen der Schweiz und dieses Landes nicht koordiniert sind.
Für diesen Fall finden Sie allgemeine Informationen in einer Broschüre des Staatssekretariats für Migration, verfügbar in mehreren Sprachen (Deutsch, Italienisch, Französisch, Englisch, Portugiesisch, Spanisch, Russisch, Albanisch, Arabisch, Tamilisch, Serbisch, Türkisch, Ukrainisch): Aufenthalt in der Schweiz und Ausreise | Aufenthalt
Sie ziehen in die Schweiz?
Allgemeine Informationen zum Schweizer Sozialversicherungssystem und zu den Pflichten für Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger finden Sie in dieser Übersicht:
Weitere Informationen zu Thema Sozialversicherungen finden Sie unter folgenden Links:
Informationen zu Sozialversicherungsabkommen
Informationsstelle AHV/IV (insbesondere Broschüre «Soziale Sicherheit in der Schweiz»)
Bei Fragen zu einem Aufenthalt in der Schweiz:
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA: Informationen zu Einreise und Aufenthalt in der Schweiz
Staatssekretariat für Migration SEM: Einreise, Aufenthalt & Arbeit
Sie suchen Informationen zu Entsendungen?
Arbeitnehmende, die vorübergehend in ein anderes Land entsandt werden, bleiben weiterhin den Sozialversicherungen in ihrem Heimatland unterstellt, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind.
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Ländern finden Sie in einem der folgenden Merkblätter:
Weitere Informationen
Internationale Sozialversicherung
Kontakt
Schweizerische Ausgleichskasse SAK für Versicherte im Ausland