Medienmitteilungen
Bundesrat will die Rechte der Kinder stärken
Der Bundesrat will die Kinderrechte stärken. Zu diesem Zweck soll eine nationale Institution Wissen vermitteln, die Akteure vernetzen und Behörden beraten. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. April 2026 beschlossen, die Kinder- und Jugendförderungsverordnung (KJFV) bis Ende 2026 entsprechend anzupassen.
Berufliche Vorsorge: insgesamt positive Bilanz der Strukturreform
Mit der Strukturreform der beruflichen Vorsorge wurden die Aufsicht über die zweite Säule verstärkt sowie die Governance und die Transparenz der Vorsorgeeinrichtungen verbessert. Das geht aus dem Evaluationsbericht hervor, den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 1. April 2026 verabschiedet hat. Der Bericht zieht eine positive Gesamtbilanz der Strukturreform, empfiehlt aber auch gewisse Anpassungen.
Prävention von Gewalt im Alter: Bund stärkt Schutz älterer Menschen
Ältere Menschen sollen besser vor Gewalt und Vernachlässigung geschützt werden. Der Bundesrat hat deshalb an seiner Sitzung vom 20. März 2026 ein Impulsprogramm für mehr Prävention und Früherkennung von Gewalt im Alter verabschiedet. Das Programm läuft von 2026 bis 2030. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) wird das Programm koordinieren, die Umsetzung der Massnahmen soll durch die nationalen Altersorganisationen erfolgen.
Publikation der Studie: «Arbeitgeberbefragung zur Wahrnehmung der IV und ihrer Instrumente»
Der vorliegende Bericht zeigt die Ergebnisse der Arbeitgeberbefragung 2025 über die Wahrnehmung der Invalidenversicherung und ihrer Instrumente, die Zusammenarbeit mit den IV-Stellen und die Einstellung der Arbeitgeber zur beruflichen Eingliederung von Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Wo möglich und sinnvoll, werden dabei auch Vergleiche zu den früheren Befragungen aus den Jahren 2021,2014, 2012, 2010 und 2008 gezogen. Die Studie analysiert auch die Unterschiede zwischen Untergruppen von Unternehmen (nach Region, Unternehmensgrösse und Branche). Der Bericht liegt in deutscher Sprache vor mit Zusammenfassungen in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch. Die gedruckte Publikation kann ab April 2026 bestellt werden (Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, 3003 Bern, www.bundespublikationen.ch, Bestellnummer 318.010.1/26D).
Der Rat für Armutsfragen in der Schweiz nimmt Form an
Die Mitglieder des ersten Rates für Armutsfragen in der Schweiz sind nun bekannt. Es handelt sich überwiegend um Menschen mit Armutserfahrung. Der Rat hat die Aufgabe, die politische Teilhabe von armutserfahrenen Menschen zu stärken und innovative Lösungen zur Prävention und Bekämpfung von Armut zu fördern.
Publikation des Forschungsberichts «Fallführung – Umsetzung der Neuerungen in der Invalidenversicherung»
Die jüngste, am 1. Januar 2022 in Kraft getretene Revision des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG), die sogenannte Weiterentwicklung der IV, hat die Fallführung durch verschiedene Neuerungen gestärkt. Eine vom Bundesamt für Sozialversicherungen in Auftrag gegebene Studie hat die Umsetzung dieser Neuerungen durch die kantonalen IV-Stellen evaluiert. Die Ergebnisse zeigen, dass die Stärkung der Fallführung von Leitungspersonen und Mitarbeitenden überwiegend als positive Weiterentwicklung der bestehenden Praxis eingeordnet wird. Hervorgehoben werden klarere Abläufe, eine stärkere Eingliederungsorientierung sowie eine verbesserte interne und externe Koordination. Je nach Grösse unterscheidet sich in den IV-Stellen die Organisation der Fallführung hinsichtlich Spezialisierung, Planung und Umgang mit Auflagen.Der Bericht liegt in deutscher Sprache vor mit Zusammenfassungen in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch. Die gedruckte Publikation kann ab Ende März 2026 bestellt werden (Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, 3003 Bern, www.bundespublikationen.ch, Bestellnummer 318.010.6/26D).
Inklusions-Initiative: Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft zum indirekten Gegenvorschlag
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Februar 2026 die Botschaft zur Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» und zum indirekten Gegenvorschlag verabschiedet. Er lehnt die Initiative ab, will die Anliegen jedoch mit einem indirekten Gegenvorschlag aufnehmen. Vorgesehen sind ein verbindlicher Rahmen zur Förderung der Inklusion sowie Massnahmen im Bereich der Invalidenversicherung (IV).
Robuste Performance 2025 von compenswiss bei finanziellen Herausforderungen für AHV und IV
compenswiss (Ausgleichsfonds AHV/IV/EO) schliesst das Geschäftsjahr 2025 mit einem soliden Anlageresultat und einer Nettorendite von 6.34 % ab. Dieses positive Ergebnis ist hauptsächlich auf Aktien, Gold und Währungseffekte zurückzuführen. Ende 2025 belief sich das verwaltete Vermögen auf 50'550 Millionen Franken, gegenüber 46'102 Millionen Franken im Vorjahr. Die kurz- und mittelfristigen Finanzperspektiven für den AHV- sowie den IV-Ausgleichsfonds sind jedoch angespannt.
Der Bundesrat legt die Leitlinien der nächsten IV-Reform fest
Der Verbleib am Arbeitsplatz sowie die Integration oder Reintegration der Versicherten in den Arbeitsmarkt soll weiter gefördert werden. Das ist das Ziel der nächsten Reform der Invalidenversicherung (IV), der sogenannten Integrationsreform. An seiner Sitzung vom 11. Februar 2026 hat der Bundesrat deren Leitlinien beschlossen. Eine der zentralen Massnahmen der Revision ist die Einführung einer neuen Integrationsleistung. Gleichzeitig müssen alle möglichen Massnahmen getroffen werden, damit eine Zusatzfinanzierung für die IV nicht notwendig wird. Sollte dies nicht genügen, schlägt der Bundesrat vor, die Lohnbeiträge um 0,1 bis 0,2 Prozentpunkte zu erhöhen. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) ist zudem beauftragt, Massnahmen zu prüfen, um kurzfristig die für die Finanzierung der laufenden Ausgaben nötigen flüssigen Mittel sicherzustellen, falls sich die finanzielle Lage der Versicherung schneller als erwartet verschlechtern sollte.
BSV – Statistik über die Familienzulagen 2024 liegt vor
Im Jahr 2024 wurden gesamthaft Familienzulagen in der Höhe von 6,6 Milliarden Franken ausbezahlt. Den mit 96 Prozent grössten Anteil machten die Leistungen gemäss Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) aus, der Rest entfiel auf Familienzulagen in der Landwirtschaft sowie auf weitere Versicherungssysteme (AVIG, IV). Insgesamt wurden 2,6 Millionen Familienzulagen an rund 1,4 Million Bezüger/‑innen ausgerichtet. Im Rahmen des FamZG wurden total 6,5 Milliarden Franken ausbezahlt. Die Kinderzulagen beanspruchten 71 Prozent, die Ausbildungszulagen 29 Prozent und die Geburts- und Adoptionszulagen 1 Prozent. Finanziert wurden die Zulagen grösstenteils von den Arbeitgebern, mit einem mittleren gewichteten Beitragssatz in der Höhe von 1,59 Prozent auf dem Lohn.
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