Erwerbsersatzordnung (EO)

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Die Erwerbsersatzordnung (EO) wurde geschaffen, um Personen, die Militärdienst, Zivildienst oder Zivilschutz leisten, einen Teil des Verdienstausfalls zu ersetzen. In mehreren Schritten wurde der Leistungsumfang erweitert: Inzwischen entschädigt die EO auch den Mutterschafts-, Vaterschafts-, Adoptions- und Betreuungsurlaub.

Die Erwerbsausfallsentschädigungen wurden 2023 erhöht. Der Mindestbetrag für Dienstleistende wurde auf 69 Franken pro Tag erhöht, der Höchstbetrag für Erwerbstätige ohne Kinder auf 220 Franken, bzw. mit Kindern auf 275 Franken begrenzt. Diese Entschädigungserhöhungen kosten die EO 100 Millionen Franken pro Jahr. 

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Hier finden Sie Informationen in leichter Sprache zur Erwerbsersatzordnung (EO). 

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Adoptionsentschädigung

Am 1. Januar 2023 tritt der zweiwöchige Adoptionsurlaub in Kraft. Anspruch auf die Adoptionsentschädigung haben Erwerbstätige, die ein Kind von unter vier Jahren adoptieren.

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Beiträge an die AHV, IV, EO und die ALV

Wer muss AHV/IV/EO/ALV-Beiträge bezahlen? Auf welchen Einkommen werden die Beiträge erhoben? Wie funktioniert der Beitragsbezug?

70 Jahre EO

70 Jahre Erwerbsersatzordnung

Die 1953 geschaffene Erwerbsersatzordnung war zunächst auf Militärdienstleistende beschränkt. Heute entschädigt sie auch den Erwerbsausfall bei Mutterschaft, Vaterschaft, Adoption und bei der Betreuung von schwer beeinträchtigten Kindern.

Die Erwerbsersatzordnung – Ein bewährtes System einfach erklärt

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Eine neue, umfassende Broschüre erklärt die Erwerbsersatzordnung. Sie enthält allgemeine Informationen zu den Leistungen, die Dienstleistenden während des Dienstes und Eltern während des Mutterschafts-, Vaterschafts- oder Betreuungsurlaubs den Lohnausfall ersetzen.

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Entdecken Sie die Geschichte der Sozialen Sicherheit in der Schweiz.

Letzte Änderung 01.02.2024

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