Die EO-Statistik zeigt in einem ersten Teil Entwicklung und Struktur der verbuchten EO-Leistungen nach Leistungsart pro Berichtsjahr. Der zweite Teil der Statistik umfasst die detailliertere Darstellung der Entwicklung der Anzahl Leistungsbezüger/-innen und der bezogenen Durchschnittsleistungen pro detaillierte Dienstleistungsart bzw. nach den Entschädigungen bei Elternschaft. Sie zeigt insbesondere die Zunahme der Leistungen seit Einführung der Mutterschaftsentschädigung (2005) sowie der Entschädigung für das andere Elternteil (2021) und im Gegenzug der stets abnehmende Leistungsumfang in Franken für Armeedienstleistungen.

Tabellen und Grafiken
Regelmässige Publikationen und Analysen
Detaillierte Daten
Definition: Die verbuchten EO-Leistungen gemäss EO-Register widerspiegeln die in der jährlichen EO-Betriebsrechnung ausgewiesenen Entschädigungen (plus Rückerstattungsforderungen). Sie ermöglichen, eine Aufteilung der Beträge aus der Betriebsrechnung nach Leistungsarten vorzunehmen. Weil die EO-Betriebsrechnung nicht direkt anhand des Registerauszugs erstellt wird und sich kleine Abweichungen auf Grund von terminlichen Meldeverhalten im Register ergeben können, sind die Daten aus der EO-Betriebsrechnung und den verbuchten EO-Leistungen gemäss Registerauszug zum Zeitpunkt X nicht ganz deckungsgleich.
Definition: Die Statistik der EO-Leistungsbeziehenden präsentiert die EO-Leistungen sämtlicher Dienstleistenden (Armeedienst, Zivildienst, Zivilschutz, J+S, Jungschützen) mit einem Leistungsanspruch im Berichtsjahr. Leistungen, welche mehrere Jahre überschneiden werden anteilsmässig dem Berichtsjahr zugeteilt. Die Statistik ermöglicht eine Unterteilung der Ergebnisse nach diversen zusätzlichen Ausprägungen anhand der Variablen im EO-Register.
Definition: Die Statistik der Beziehenden von Mutterschafts-, Vaterschafts- und Betreuungsurlaub zeigt die EO-Leistungsbeziehenden nach Geburtsjahr des Kindes bzw. dem ersten Tag des Leistungsbezugs (BEU). Im Fall des Betreuungsurlaubs beziehen sich die Zahlen auf die Kinder, die den Anspruch begründen, und nicht auf die Eltern, die den Urlaub in Anspruch nehmen.
Letzte Änderung 16.01.2025