Am 1. Januar 2023 tritt der zweiwöchige über die EO entschädigte Adoptionsurlaub in Kraft. Die Vorlage wurde im Oktober 2021 vom Parlament verabschiedet und war unbestritten. Anspruch auf die Adoptionsentschädigung haben Erwerbstätige, die ein Kind von unter vier Jahren zur Adoption aufnehmen.
Das neue Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung regelt die Lohnfortzahlung bei kurzen Arbeitsabwesenheiten und schafft einen bezahlten Betreuungsurlaub von 14 Wochen für Eltern von gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern.
Mütter, deren Kinder direkt nach der Geburt mehr als zwei Wochen im Spital verbleiben müssen, sollen künftig länger Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben.
In der Volksabstimmung vom 27. September 2020 wurde die Vorlage für einen bezahlten Vaterschaftsurlaub mit 60,3 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Damit können Väter innerhalb von sechs Monaten ab Geburt eines Kindes zwei Wochen bezahlten Urlaub beziehen.