Ziel ist, die Leistungen zu vereinheitlichen und an die gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen. Die vorgeschlagenen Änderungen werden aus den derzeitigen Mitteln der EO finanziert.
Die Erwerbsersatzordnung vollzieht einen Digitalisierungsschritt: Dienstleistende aus Militär, Zivildienst, Zivilschutz und Jugend & Sport können ab 2026 ihre EO-Anträge digital einreichen.
Wenn ein Elternteil kurz nach der Geburt eines Kindes stirbt, verlängert sich der Mutterschafts- bzw. der Vaterschaftsurlaub für den hinterbliebenen Elternteil.
Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder einschränken müssen, um ein wegen Krankheit oder Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigtes minderjähriges Kind zu betreuen, haben seit 2021 Anspruch auf einen 14-wöchigen bezahlten Betreuungsurlaub.
Mütter, deren Kinder direkt nach der Geburt mehr als zwei Wochen im Spital verbleiben müssen, sollen künftig länger Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben.
In der Volksabstimmung vom 27. September 2020 wurde die Vorlage für einen bezahlten Vaterschaftsurlaub mit 60,3 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Damit können Väter innerhalb von sechs Monaten ab Geburt eines Kindes zwei Wochen bezahlten Urlaub beziehen.