Programm EO-Digitalisierung

Die Erwerbsersatzordnung vollzieht einen Digitalisierungsschritt: Dienstleistende aus Militär, Zivildienst, Zivilschutz und Jugend & Sport können ab 2026 ihre EO-Anträge digital einreichen.

Auf einen Blick

  • Ab 2026 können Dienstleistende aus Militär, Zivildienst, Zivilschutz und Jugend & Sport Anträge auf Erwerbsersatz in digitaler Form einreichen. 
  • In einer Umfrage in einer Rekrutenschule stiess das vom BSV koordinierte Digitalisierungsprogramm der Erwerbsersatzordnung (EO) auf grossen Anklang. 
  • Mit dem Programm «EO-Digitalisierung» sollen Dienstorganisationen, Dienstleistende, Arbeitgeber und Ausgleichkassen Zeit und Kosten sparen; zugleich wird die Datenqualität verbessert.
     

Ziele

  • Das Verfahren ermöglicht eine effiziente, qualitativ hochstehende Verarbeitung und verunmöglicht Missbräuche
  • Das Verfahren ermöglicht eine hohe Automatisierung, welche Fehler verhindert und zu Ressourceneinsparungen führt
  • Das Verfahren integriert sich mit bestehenden und neuen E-Government-Standards
  • Das Verfahren unterstützt die direkte, nachvollziehbare Zusammenarbeit aller Parteien
  • Die Lösung für den Prozess muss unabhängig von der Technologie sein.

Ausgangslage

Das Programm trägt den Namen «EO-Digitalisierung» und gründet auf einer Studie, welche das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) auf Empfehlung der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) 2016 in Auftrag gegeben hatte. In der Initialisierungsphase wurde das Projekt von einem Fachausschuss begleitet. Dieser bestand aus Vertretern von Ausgleichskassen, der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS), dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), dem Zivilschutz und der IT der Durchführungsstellen (DS).

4 Projekte

Das Programm «EO-Digitalisierung» setzt sich aus folgenden Projekten zusammen, die alle vom BSV koordiniert werden:

  • SEODOR1 (Schnittstelle zwischen Dienstorganisationen und der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS)): Organisationsprojekt, um die Dienstorganisationen (Militär, Zivilschutz, Zivildienst und Jugend & Sport) zu führen, ihre Systeme an die Schnittstelle SEODOR anzuschliessen und die Daten der EO-Anmeldungen gemäss den Vorgaben und den zuständigen BSV-Weisungen elektronisch an die ZAS zu übermitteln.
  • «Numérisation des APG» (N-APG2): Die ZAS, die im Auftrag vom BSV bereits für den Aufbau, den Betrieb und die Weiterentwicklung des bestehenden EO-Registers zuständig ist, leitet das Projekt, um das System N-APG aufzubauen. Ziel ist es, die Verwaltung und die Validierung der EO-Daten aus SEODOR sicherzustellen und mit weiteren notwendigen Daten aus anderen Registern zu ergänzen. Die dienstleistende Person prüft in diesem System ihre Angaben und leitet sie der zuständigen Ausgleichskasse weiter. Bei der Auswahl der zuständigen Ausgleichskasse wird die dienstleistende Person durch das System unterstützt.
  • EO-Rechtsgrundlagen (REDi3): Damit das Programm EO-Digitalisierung umgesetzt werden kann, müssen die notwendigen rechtlichen Grundlagen geschaffen werden.
  • EO-Digitalisierung Ausführung: Das von eAHV/IV geführte Projekt koordiniert die Anforderungen der Ausgleichskassen und der IT der DS mit dem Programm und stellt die Kommunikation mit den Arbeitgebern via Ausgleichskassen sicher. Weiter koordiniert das Projekt die erforderlichen Schnittstellen und die Test- und Einführungsplanung bei den Ausgleichskassen. Um die erforderlichen EO-relevanten Lohndaten zu erhalten, wird ein einheitlicher Standard zum digitalen Datenaustausch definiert.

Aktueller Stand

Derzeit befindet sich das Programm in der Durchführungsphase, in welcher die Projekte aufeinander abgestimmt werden. Ab Anfang 2026 wird die «EO-Digitalisierung» gestaffelt in allen Dienstorganisationen eingeführt.

Die einzelnen Projekte befinden sich auf Kurs:

  • SEODOR1: Die Schnittstelle ist seit 2019 spezifiziert und die Datenlieferung Rekrutierung und Zivilschutz seit Ende 2019 implementiert. Produktivsetzung VBS/MIL Office 5 ist für Sommer 2024 geplant. Jugend und Sport wird die Schnittstelle im September 2024 umsetzen. Der Zivildienst wurde per November 2022 technisch implementiert. Die juristische Freigabe ZIVI erfolgt mit Inkrafttreten der neuen Gesetzesgrundlagen.
  • N-APG2: Ein Prototyp des zukünftigen Portals steht den Ausgleichskassen bereits zu individuellen Testversuchen zur Verfügung. Der Prototyp wird laufend weiterentwickelt und im Herbst 2024 mit einer ganzen Kompanie in der Praxis getestet.
  • REDi3: Zu den geplanten Gesetzesanpassungen ist eine Vernehmlassung durchgeführt worden. Alle Teilnehmenden unterstützen die EO-Digitalisierung. Die Gesetzesanpassungen wurden von der GPK-S, der GPK-N und dem Nationalrat bereits angenommen. Es wird ein Inkrafttreten der neuen Gesetzesbestimmungen per Anfang 2025 angestrebt.
  • EO-Digitalisierung Ausführung: Der Einsatz des UID-Registers zur Ermittlung der zuständigen AHV-Ausgleichskasse für einen Arbeitgeber wurde in einem Proof of Concept technisch und fachlich mittels Umfrage in einer Rekrutenschule getestet.  Die Anforderungen an das Programm und das Projekt N-APG der ZAS sind definiert.  Die Use Cases für die Umsetzung der EO-Digitalisierung in den Fachapplikationen der Ausgleichskassen sind erarbeitet. Es wurde entschieden, dass die Ausgleichskassen für den Zugriff auf das Portal bei der ZAS kein GUI (GraphicaL user interface) benötigen. Stattdessen sollen Webservices zum Einsatz kommen. Die Schnittstelle für die einheitliche elektronische Übermittlung der EO-relevanten Lohndaten ist spezifiziert. Die Integration dieser Schnittstelle in Swissdec wird aktuell geprüft.

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1 SEODOR: Schnittstelle zwischen Dienstorganisationen und der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS)
2 N-APG: Numérisation des APG
3 REDi: EO-Rechtsgrundlagen

 

Terminplanung

Das Programm EO-Digitalisierung beinhaltet 4 Projekte, welche sich z. T. in unterschiedlichen Phasen befinden.

Terminplanung Programm EO-Digitalisierung
© BSV-DS-ITM

Medienmitteilung

15.09.2023

Die EO für Dienstleistende wird digitalisiert

Dienstleistende in der Armee, im Zivildienst und Zivilschutz sowie bei «Jugend und Sport» sollen ab 2026 ihre Anmeldungen für Erwerbsersatzleistungen (EO-Taggelder) digital einreichen können. Der Ersatz des heutigen Ablaufs mit Papierformularen wird insbesondere die Dienstleistenden, ihre Arbeitgebenden und die EO-Durchführungsstellen entlasten. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. September 2023 die Botschaft zu den dafür notwendigen Gesetzesanpassungen verabschiedet.

Letzte Änderung 30.07.2024

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