Neue digitale Dienste des Bundes: MOSAR – Moderne Dienstleistungen für Versicherte und Mitarbeitende der AHV

Online-Dienstleistungen ersetzen die heutigen Kontenauszüge der Ausgleichskassen auf Papier und ermöglichen effizientere Prozesse zwischen den Versicherten und den Ausgleichskassen.

Ein  individueller Kontoauszug (IK-Auszug), also ein Zusammenzug aller bisher abgerechneten Einkommen bei der AHV, muss heute per Webformular oder telefonisch bei einer Ausgleichskasse bestellt werden. Der Versicherte erhält dann bestenfalls innert 5 Tagen, resp. bis spätestens nach 3 Wochen, einen Papierauszug per Post.

Ein IK-Auszug wird auch intern bei der Ausgleichskasse für die Berechnung einer Rente benötigt. Der Zusammenzug der IKs von allen involvierten Ausgleichskassen führt dabei zu unnötigen Wartezeiten und vermeidbaren Kosten.

Fehlende Einträge auf einem IK bedeuten nicht zwingend Beitragslücken und Renteneinbussen. Sie werden heute durch ergänzende Angaben des Versicherten auf einem Formular oder im Beratungsgespräch mit der Ausgleichskasse eruiert. Da einige dieser Angaben bereits in anderen zentralen Registern vorliegen, kann auch dieser Prozess effizienter gestaltet werden.

Um solche Services online verfügbar zu machen, muss die heutige Datenkommunikation zwischen den Ausgleichskassen und der ZAS (zentrale Ausgleichstelle des Bundes in Genf) modernisiert werden.

Ausgangslage

In einer Studie wurden folgende Schwächen identifiziert:

  • Heute werden IK-Auszüge für einen Versicherten ausgedruckt und per Post versendet. Dies verursacht unnötige Kosten.
  • Die Daten sind dezentral bei den Ausgleichskassen gespeichert. Sie müssen erst zusammengezogen werden. Dieser Prozesse kann bis zu 3 Wochen dauern und verursacht auch bei interner Verwendung der Auszüge unnötige Wartezeiten.
  • Berichtigungen zu Lohnbuchungen können nur im direkten Kontakt mit der zuständigen Ausgleichskasse erfolgen.
  • Die Kommunikation zwischen den Ausgleichskassen und der ZAS entspricht nicht den eGov eCH-Standards und muss modernisiert werden.

Handlungsbedarf zeigt auch eine parlamentarische Interpellation von NR Simon Stadler: Einfacherer Zugang zum individuellen Konto der AHV-Beiträge. Lücken verhindern

Ziele und Zielgruppen

Im Fokus steht die versicherte Person, welche überprüfen will, ob ihre AHV-Beiträge auch ordnungsgemäss verbucht wurden. Vor allem aber will sie Beitragslücken erkennen, um Renteneinbussen zu verhindern.

Rund 270'000 der 1.1 Millionen erstellten Kontenauszüge wurden 2022 durch eine versicherte Person bestellt. Die übrigen 830'000 wurden für interne Vorarbeiten, meist zur Berechnung einer Rente, benötigt. Mit digitalen Services soll u. a. auch die Arbeit der Sachbearbeitenden der Ausgleichskassen vereinfacht werden.

Der heutige Datenaustausch zwischen den beteiligten Behörden soll effizienter und sicherer erfolgen. Dieses Qualitätsziel kommt dem gesamten System der AHV zugute. 

Massnahmen, Vorgehen und beteiligte Stellen

Die Services für versicherte Personen werden künftig digital für verschiedene Endgeräte angeboten.

Das Projekt MOSAR* startete im 2023.  Experten der Ausgleichskassen, deren Softwarelieferanten sowie Mitarbeitende der ZAS und des BSV sind involviert. Während der Projekt-Initialisierungsphase wurde ein Prototyp zur digitalen Umsetzung eines IK-Kontenauszugs erstellt. Dieser diente der Machbarkeitsprüfung. Durch eine service-orientierte Architektur können die Dienstleistungen sowohl auf dem E-SOP-Portal des Bundes oder auf einem Portal der Ausgleichskasse, als auch innerhalb der Applikation einer Ausgleichskasse genutzt werden.

Die Kommunikation zwischen allen Beteiligten wird unter Berücksichtigung von eGov eCH-Standards modernisiert. Das Versichertenregister wird angepasst. Weitere Register, wie z.B. das UPI (Unique Person Identification), werden mittels API-Schnittstellen (Application programming interface) einbezogen.

In einer weiteren Etappe sollen Versicherte beim Auffinden potenzieller Beitragslücken durch die Software unterstützt werden. Zudem können die dabei zusammengestellten Daten für eine erste, unverbindliche Rentenschätzung genutzt werden. 

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*MOSAR: Modernisation des services offerts aux assurés de l’AVS

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Letzte Änderung 08.09.2023

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