Alle Rekrutinnen und Rekruten erhalten während ihrer Grundausbildung (RS) – zusätzlich zum Sold – eine einheitliche Grundentschädigung (Erwerbsersatz) von 69 Franken pro geleistetem Diensttag (inkl. Samstag/Sonntag). Dies unabhängig davon, ob sie vor der RS erwerbstätig oder in Ausbildung waren. Nachfolgend ein paar Präzisierungen und Sonderfälle:
Rekrutinnen und Rekruten in Ausbildung erhalten – zusätzlich zum Sold – die einheitliche Grundentschädigung von 69 Franken pro geleistetem Diensttag (inkl. Samstag/Sonntag).
Dabei wird nicht unterschieden zwischen einem Rekrut, der eine Lehre absolviert oder einer Rekrutin, die an einer Universität oder Fachhochschule studiert.
Rekrutinnen und Rekruten ohne gültigen Arbeitsvertrag erhalten – zusätzlich zum Sold – die einheitliche Grundentschädigung von 69 Franken pro geleistetem Diensttag (inkl. Samstag/Sonntag).
Das Weiterbestehen des Arbeitsverhältnisses während der Rekrutenschule hat keinen Einfluss auf die Höhe der EO-Entschädigung. Diese liegt auch für Rekruten mit Arbeitsvertrag bei 69 Franken pro geleistetem Diensttag (inkl. Samstag/Sonntag), zusätzlich zum Sold. Hingegen kommt in diesem Fall die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers zum Tragen. Grundsätzlich gilt das, was im Arbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag vereinbart ist. Ist vertraglich nichts geregelt, schreibt das Obligationenrecht (OR) vor, dass der Arbeitgeber «für eine beschränkte Zeit» 80% des Lohnes entrichten muss (vgl. Art. 324a in Verbindung mit Art. 324b OR sowie Merkblatt über den Schutz des Arbeitsverhältnisses bei Militärdienst, Schutzdienst und Zivildienst), sofern das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate eingegangen worden ist.
Ihr Arbeitgeber schuldet Ihnen somit die Differenz von 69 Franken pro Tag zum vertraglich vereinbarten Lohn. Ist im Vertrag nichts geregelt, schuldet er Ihnen «für eine beschränkte Zeit» die Differenz zwischen der einheitlichen Grundentschädigung von 69 Franken und den 80% Ihres Lohnes.
Was heisst «für eine beschränkte Zeit»?
Die Dauer der Lohnfortzahlungspflicht richtet sich nach der Dauer Ihres Arbeitsverhältnisses (inkl. Lehrzeit). Im ersten Dienstjahr ist die «beschränkte Zeit» auf 3 Wochen begrenzt. Ab dem zweiten Dienstjahr hat der Arbeitgeber für eine «angemessene längere Zeit» die Differenz zu entrichten. Für die Ermittlung dieser «angemessenen längeren Zeit» kommen in der Regel die Richtlinien der Berner-, Zürcher- oder Basler-Skala zur Anwendung. Sie finden diese im Merkblatt über den Schutz des Arbeitsverhältnisses bei Militärdienst, Schutzdienst und Zivildienst
Sie verdienen mehr als 2'580.- Franken im Monat (brutto)?
In diesem Fall überweist die Ausgleichskasse Ihre EO-Entschädigung (69 Franken/Tag) vollumfänglich an Ihren Arbeitgeber. Dieser zahlt Ihnen im Gegenzug den vertraglich vereinbarten Lohn oder gemäss OR «für eine beschränkte Zeit» 80% Ihres Lohnes.
Beispiel
Sie verdienen 4'000.- Franken im Monat. Falls nichts anderes abgemacht wurde, so erhalten Sie während der RS von Ihrem Arbeitgeber «für eine beschränkte Zeit» 80% Ihres Lohnes, d. h. 3'200 Franken (brutto).
Was passiert aber mit Ihrer EO-Entschädigung?
Diese wird vollumfänglich an Ihren Arbeitgeber überwiesen, der Ihnen Ihren Lohn auszahlt.
Konkret: Im Monat Juli leisten Sie in der RS 31 Diensttage. Sie haben folglich Anspruch auf 31 Tage EO-Entschädigung zu 69.- Franken/Tag. Das ergibt total 2'139.- Franken zuzüglich Sold (der Sold wird Ihnen bar ausbezahlt). Da Ihr Arbeitgeber Ihnen den Lohn auszahlt, erhält er die vollumfängliche EO-Entschädigung von 2'139.- Franken und übernimmt seinerseits die Differenz zu den 80% Ihres Lohnes (d. h. 80% von 4'000.- = 3'200.- minus 2'139.- = 1'061.-).
Sie verdienen 2'580.- Franken (brutto) im Monat oder weniger?
In diesem Fall überweist die Ausgleichskasse Ihre EO-Entschädigung nur anteilsmässig und im Umfang Ihres Lohnes an Ihren Arbeitgeber. Dieser zahlt Ihnen den vertraglich vereinbarten oder gemäss OR geschuldeten Lohn aus (i. d. R. «für eine beschränkte Zeit» 80%). Die Differenz der EO-Entschädigung zu Ihrem Lohn wird Ihnen direkt von der Ausgleichskasse ausbezahlt.
Beispiel
Sie verdienen 2'000.- Franken im Monat (brutto). Falls nichts anderes abgemacht wurde, so erhalten Sie während der RS von Ihrem Arbeitgeber «für eine beschränkte Zeit» 80% Ihres Lohnes, d. h. 1'600 Franken (brutto).
Was passiert aber mit Ihrer EO-Entschädigung?
Diese wird anteilsmässig an Ihren Arbeitgeber überwiesen, der Ihnen Ihren Lohn auszahlt. Die Differenz wird Ihnen direkt von der Ausgleichskasse ausbezahlt.
Konkret: Im Monat Juli leisten Sie in der RS 31 Diensttage. Sie haben folglich Anspruch auf 31 Tage EO-Entschädigung zu 69.- Franken/Tag. Das ergibt total 2'139.- Franken zuzüglich Sold (der Sold wird Ihnen bar ausbezahlt). Da Ihr Arbeitgeber Ihnen den Lohn auszahlt, erhält er Ihre EO-Entschädigung im Umfang des Ihnen ausbezahlten Lohnes von 1'600 Franken (80% von 2'000.-). Die restlichen 539.- Franken (2'139.- minus 1'600.- = 539.-) bekommen Sie, nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge, von der Ausgleichskasse ausbezahlt.
Diese Regelung gilt auch für Nebenverdienste und Studentenjobs.
Rekrutinnen und Rekruten mit Kindern (eigene oder Pflegekinder) erhalten – zusätzlich zum Sold – eine Grundentschädigung von 110 Franken (1 Kind) bis maximal 275 Franken (≥ 3 Kinder) pro geleistetem Diensttag (inkl. Samstag/Sonntag).
Den Rekrutinnen und Rekruten, die ihre Kinder wegen der Rekrutenschule nicht selber betreuen können, werden die daraus entstehenden Fremdbetreuungskosten mit einer Zulage für Betreuungskosten von 20 Franken bis maximal 75 Franken pro geleistetem Diensttag (inklusive Samstag/Sonntag) vergütet. Die Zulage wird zusätzlich zur Grundentschädigung entrichtet, wenn Sie an mindestens zwei zusammenhängenden Tagen Dienst leisten.
Auch selbstständigerwerbende Rekrutinnen und Rekruten erhalten – zusätzlich zum Sold – die einheitliche Grundentschädigung von 69 Franken pro geleistetem Diensttag (inkl. Samstag/Sonntag).
Rekruten, denen aufgrund ihrer Selbstständigkeit laufende Betriebskosten erwachsen (z. B. Miete von Geschäftsräumen, ...etc.), haben Anrecht auf eine Betriebszulage. Die Betriebszulage beträgt 75 Franken pro geleistetem Diensttag (inkl. Samstag/Sonntag). Um sie zu beantragen, müssen Sie auf der EO-Anmeldung Ihre Abrechnungsnummer eintragen. Die Betriebszulage wird zusätzlich zur Grundentschädigung entrichtet.
Rekruten und Rekrutinnen, die hauptberuflich im familieneigenen Landwirtschaftsbetrieb arbeiten, erhalten – zusätzlich zum Sold – die einheitliche Grundentschädigung von 69 Franken pro geleistetem Diensttag (inkl. Samstag/Sonntag).
Wenn diese Rekruten während der RS durch eine Aushilfe ersetzt werden müssen, haben sie – unter gewissen Voraussetzungen – Anrecht auf eine Betriebszulage. Die Betriebszulage beträgt 75 Franken pro Tag und wird zusätzlich zur Grundentschädigung entrichtet.
Voraussetzung für die Entrichtung der Betriebszulage an Landwirte im familieneigenen Betrieb:
Diese müssen bei einer ununterbrochenen Dienstleistung von mindestens 12 Tagen während mindestens 10 Tagen durch eine Aushilfe ersetzt werden, deren Barlohn im Tagesdurchschnitt mindestens 75 Franken beträgt.
Durchdiener erfüllen ihren gesamten obligatorischen Militärdienst (RS und WK) an einem Stück.
Für Durchdiener gelten während der Grundausbildung die gleichen Entschädigungsansätze wie in der Rekrutenschule. Sie erhalten – zusätzlich zum Sold – grundsätzlich 69 Franken pro geleistetem Diensttag (inkl. Samstag und Sonntag) und zwar unabhängig davon, ob Sie Rekrut, Soldat oder Gefreiter sind und ob Sie vor der RS erwerbstätig waren oder nicht. Einzige Ausnahme: Rekruten mit Kindern (siehe sep. Kapitel).
Wird nach der Grundausbildungkein Gradänderungsdienst geleistet, beträgt die Entschädigung für erwerbstätige Dienstleistende 80% des durchschnittlichen vordienstlichen Erwerbseinkommens, mindestens jedoch 69 Franken pro geleistetem Diensttag (inkl. Samstag/Sonntag), zusätzlich zum Sold. Grundlage für die Bemessung der Entschädigung für Arbeitnehmer bildet der letzte vor dem Einrücken erzielte und auf den Tag umgerechnete massgebliche Lohn.
Ihre EO-Grundentschädigung auf einen Blick
Entschädigung pro Diensttag
ohne Kinder
mit Kindern
min.
max.
min.
max.
Rekrutenschule (RS)
69.-
69.-
110.-
275.-
Wiederholungskurs (WK)
69.-
220.-
110.-
275.-
Kaderausbildung
124.-
220.-
179.-
275.-
Durchdiener-Kader
102.-
220.-
152.-
275.-
Anmeldung
Sie erhalten von Ihrer Rechnungsführerin oder Ihrem Rechnungsführer nach den ersten 10 Tagen Ihrer RS ein sogenanntes EO-Anmeldeformular mit Angaben über Ihre geleisteten Diensttage. Ergänzen Sie das Formular mit Ihren persönlichen Angaben und leiten Sie es umgehend an Ihren Arbeitgeber oder Ihre Ausgleichskasse weiter. So kann die Auszahlung der EO-Entschädigung zeitnah erfolgen.
Sie verdienen mehr als 2'580.- Franken im Monat? Ihre EO-Entschädigung wird vollumfänglich an Ihren Arbeitgeber überwiesen. Dieser zahlt Ihnen im Rahmen seiner Lohnfortzahlungspflicht den vertraglich vereinbarten Lohn.
Sie verdienen 2'580.- Franken im Monat oder weniger?
In diesem Fall wird Ihre EO-Entschädigung im Umfang Ihres Lohnes anteilig an Ihren Arbeitgeber überwiesen. Sie bekommen nun zwei verschiedene Auszahlungen: zum einen von Ihrem Arbeitgeber den mit ihm vereinbarten Lohn und zum anderen von der Ausgleichskasse die Differenz zwischen Ihrem Lohn und Ihrer EO-Entschädigung.
Die Ausgleichskasse kann die Auszahlung der EO-Entschädigung erst vornehmen, wenn sie im Besitz der vollständig ausgefüllten EO-Anmeldung ist. Ist alles korrekt ausgefüllt, zahlt sie die EO-Entschädigung nach rund acht Arbeitstagen aus.
Kranken- und Unfallversicherung
Während der gesamten Dauer der Rekrutenschule sind Sie bei der Militärversicherung gegen Krankheit und Unfall versichert. Sie können während dieser Zeit Ihre obligatorische Krankenversicherung (Grundversicherung) sistieren. Ihre Krankenkasse braucht dazu Ihren Marschbefehl.