EO für Rekrutinnen und Rekruten

Rekrutenschule – Ausschnitt
© VBS/DDPS - Nicola Pitaro

Alle Rekrutinnen und Rekruten erhalten während ihrer Grundausbildung (RS) – zusätzlich zum Sold – eine einheitliche Grundentschädigung (Erwerbsersatz) von 69 Franken pro geleistetem Diensttag (inkl. Samstag/Sonntag). Dies unabhängig davon, ob sie vor der RS erwerbstätig oder in Ausbildung waren. Nachfolgend ein paar Präzisierungen und Sonderfälle:

Ihre EO-Grundentschädigung auf einen Blick

Entschädigung pro Diensttag ohne Kinder   mit Kindern  
  min. max.  min. max. 
Rekrutenschule (RS)  69.-  69.- 110.- 275.-
Wiederholungskurs (WK) 69.- 220.- 110.- 275.-
Kaderausbildung 124.- 220.- 179.- 275.-
Durchdiener-Kader  102.- 220.- 152.- 275.-

Anmeldung

Sie erhalten von Ihrer Rechnungsführerin oder Ihrem Rechnungsführer nach den ersten 10 Tagen Ihrer RS ein sogenanntes EO-Anmeldeformular mit Angaben über Ihre geleisteten Diensttage. Ergänzen Sie das Formular mit Ihren persönlichen Angaben und leiten Sie es umgehend an Ihren Arbeitgeber oder Ihre Ausgleichskasse weiter. So kann die Auszahlung der EO-Entschädigung zeitnah erfolgen.

Zu Ihrer Ausgleichskasse

Auszahlung

Die Ausgleichskasse kann die Auszahlung der EO-Entschädigung erst vornehmen, wenn sie im Besitz der vollständig ausgefüllten EO-Anmeldung ist. Ist alles korrekt ausgefüllt, zahlt sie die EO-Entschädigung nach rund acht Arbeitstagen aus.

Kranken- und Unfallversicherung

Während der gesamten Dauer der Rekrutenschule sind Sie bei der Militärversicherung gegen Krankheit und Unfall versichert. Sie können während dieser Zeit Ihre obligatorische Krankenversicherung (Grundversicherung) sistieren. Ihre Krankenkasse braucht dazu Ihren Marschbefehl. 

Mehr dazu unter: Militärversicherung

Fragen & Antworten

Letzte Änderung 03.04.2023

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