Invalidenversicherung IV

Invaliditaet_1605

Die Invalidenversicherung ist eine gesamtschweizerische obligatorische Versicherung. Durch Eingliederungsmassnahmen ermöglicht sie invaliden Versicherten, ihre Existenzgrundlage ganz oder teilweise selbständig zu sichern. Wenn eine solche (Wieder)eingliederung nicht oder nur teilweise möglich ist, richtet die IV eine (Teil-)Rente aus. Invalidität ist definiert als ganze oder teilweise Erwerbsunfähigkeit (bzw. Unfähigkeit, sich im bisherigen Aufgabenbereich zu betätigen), die durch einen körperlichen, psychischen oder geistigen Gesundheitsschaden verursacht worden ist. Der Gesundheitsschaden ist entweder die Folge eines Geburtsgebrechens, einer Krankheit oder eines Unfalls. Eine Invalidenrente wird nur zugesprochen, wenn zuerst sämtliche Möglichkeiten einer Eingliederung geprüft wurden. Der Grundsatz der Eingliederung geht somit einer Rentenzahlung klar vor.

Logo leichte Sprache

Informationen in leichter Sprache

Hier finden Sie Informationen in leichter Sprache zur Rolle und zur Funktion der Invalidenversicherung. 

Logo Gebärdensprache

Informationen in Gebärdensprache

Hier finden Sie Erklärvideos zur Invalidenversicherung in Gebärdensprache.

Die schweizerische Invaliditätsvorsorge - Ein bewährtes System einfach erklärt

Broschüre: Die schweizerische Invaliditätsvorsorge - Ein bewährtes System einfach erklärt

Diese Broschüre vermittelt grundlegende Informationen zur Invaliditätsvorsorge. Sie erklärt die Ziele der Invaliditätsvorsorge, beschreibt die Funktionsweise des Systems und zeigt auf, welche Versicherung welche Leistungen erbringt.

Kostenlos bestellen

News

Alle

Zur Darstellung der Medienmitteilungen wird Java Script benötigt. Sollten Sie Java Script nicht aktivieren können oder wollen haben sie mit unten stehendem Link die Möglichkeit auf die New Service Bund Seite zu gelangen und dort die Mitteilungn zu lesen.

Zur externen NSB Seite


Informationen für Versicherte

Ansprechpartner für Fragen von Versicherten zu AHV, IV, EO, EL und Familienzulagen sind in erster Linie die Ausgleichskassen und die IV-Stellen:

Das BSV hat Antworten auf häufig gestellte Fragen auf folgender Seite zusammengestellt:

Teaser-WEIV-Gespraech

Leistungen

Die IV gewährt in erster Linie Eingliederungsmassnahmen, die die berufliche Eingliederung fördern und geeignet sind, die Erwerbsfähigkeit zu verbessern. Es geht dabei um den Grundsatz «Eingliederung vor Rente».

Beiträge-A-1610

Beiträge an die AHV, IV, EO und die ALV

Wer muss AHV/IV/EO/ALV-Beiträge bezahlen? Auf welchen Einkommen werden die Beiträge erhoben? Wie funktioniert der Beitragsbezug?

Vollzug-A-1610

Informationen für Vollzugspartner

Rundschreiben, Wegleitungen, Weisungen und weitere Informationen und Dokumente zum Vollzug der Sozialversicherungen.

*

Digitale Transformation und Innovation in der 1. Säule und im Bereich der Familienzulagen

Das Bundesamt für Sozialversicherungen schafft mit der Strategie zur Digitalen Transformation und Innovation die Grundlagen zur Entwicklung von modernen, nationalen, innovativen und sicheren digitalen Dienstleistungen in der ersten Säule und bei den Familienzulagen. 

corona-iv

Medizinische Gutachten in der IV

Wird eine IV-Anmeldung eingereicht, prüft die IV-Stelle, ob die Bedingungen zum Leistungsbezug erfüllt sind. Sie holt alle Auskünfte über den Gesundheitszustand der versicherten Person, insbesondere Arztberichte der behandelnden Ärzte, ein. Sofern der medizinische Sachverhalt nicht beurteilt werden kann, kann die IV-Stelle medizinische Gutachten beauftragen.

*

iv-pro-medico: Informationsplattform für Ärztinnen und Ärzte

Die Informationen werden in Form von Antworten auf die häufigsten Fragen der Ärztinnen und Ärzte bei der Zusammenarbeit mit der IV angeboten.

Observation_1610

Observation durch die Sozialversicherungen

Sozialversicherungen ermöglichen den Menschen ein Leben in Würde und finanzieller Sicherheit. In den allermeisten Fällen kann mit Gesprächen und anhand von Unterlagen abgeklärt werden, ob jemand Anspruch auf eine Leistung hat. Es gibt aber vereinzelt Fälle, in denen das nicht möglich ist. Nötig sind dann als letztes Mittel verdeckte Beobachtungen, sogenannte Observationen.

 
Forschungsbericht-A-1610

Forschung und Evaluation

In der Ressortforschung werden Grundlagen für die Politikevaluation und -entwicklung, die Gesetzgebung und den Vollzug erarbeitet.

Letzte Änderung 19.06.2024

Zum Seitenanfang