Die Invalidenversicherung ist eine gesamtschweizerische obligatorische Versicherung. Durch Eingliederungsmassnahmen ermöglicht sie invaliden Versicherten, ihre Existenzgrundlage ganz oder teilweise selbständig zu sichern. Wenn eine solche (Wieder)eingliederung nicht oder nur teilweise möglich ist, richtet die IV eine (Teil-)Rente aus. Invalidität ist definiert als ganze oder teilweise Erwerbsunfähigkeit (bzw. Unfähigkeit, sich im bisherigen Aufgabenbereich zu betätigen), die durch einen körperlichen, psychischen oder geistigen Gesundheitsschaden verursacht worden ist. Der Gesundheitsschaden ist entweder die Folge eines Geburtsgebrechens, einer Krankheit oder eines Unfalls. Eine Invalidenrente wird nur zugesprochen, wenn zuerst sämtliche Möglichkeiten einer Eingliederung geprüft wurden. Der Grundsatz der Eingliederung geht somit einer Rentenzahlung klar vor.
Hier finden Sie Erklärvideos zur Invalidenversicherung in Gebärdensprache.
Die schweizerische Invaliditätsvorsorge - Ein bewährtes System einfach erklärt
Diese Broschüre vermittelt grundlegende Informationen zur Invaliditätsvorsorge. Sie erklärt die Ziele der Invaliditätsvorsorge, beschreibt die Funktionsweise des Systems und zeigt auf, welche Versicherung welche Leistungen erbringt.
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Die IV gewährt in erster Linie Eingliederungsmassnahmen, die die berufliche Eingliederung fördern und geeignet sind, die Erwerbsfähigkeit zu verbessern. Es geht dabei um den Grundsatz «Eingliederung vor Rente».
Das Bundesamt für Sozialversicherungen schafft mit der Strategie zur Digitalen Transformation und Innovation die Grundlagen zur Entwicklung von modernen, nationalen, innovativen und sicheren digitalen Dienstleistungen in der ersten Säule und bei den Familienzulagen.
Wird eine IV-Anmeldung eingereicht, prüft die IV-Stelle, ob die Bedingungen zum Leistungsbezug erfüllt sind. Sie holt alle Auskünfte über den Gesundheitszustand der versicherten Person, insbesondere Arztberichte der behandelnden Ärzte, ein. Sofern der medizinische Sachverhalt nicht beurteilt werden kann, kann die IV-Stelle medizinische Gutachten beauftragen.
Sozialversicherungen ermöglichen den Menschen ein Leben in Würde und finanzieller Sicherheit. In den allermeisten Fällen kann mit Gesprächen und anhand von Unterlagen abgeklärt werden, ob jemand Anspruch auf eine Leistung hat. Es gibt aber vereinzelt Fälle, in denen das nicht möglich ist. Nötig sind dann als letztes Mittel verdeckte Beobachtungen, sogenannte Observationen.