Grundlagen & Gesetze

Die Invalidenversicherung ist eine gesamtschweizerische obligatorische Versicherung. Durch Eingliederungsmassnahmen ermöglicht sie invaliden Versicherten, ihre Existenzgrundlage ganz oder teilweise selbständig zu sichern. Wenn eine solche (Wieder)eingliederung nicht oder nur teilweise möglich ist, richtet die IV eine (Teil-)Rente aus. Invalidität ist definiert als ganze oder teilweise Erwerbsunfähigkeit (bzw. Unfähigkeit, sich im bisherigen Aufgabenbereich zu betätigen), die durch einen körperlichen, psychischen oder geistigen Gesundheitsschaden verursacht worden ist. Der Gesundheitsschaden ist entweder die Folge eines Geburtsgebrechens, einer Krankheit oder eines Unfalls. Eine Invalidenrente wird nur zugesprochen, wenn zuerst sämtliche Möglichkeiten einer Eingliederung geprüft wurden. Der Grundsatz der Eingliederung geht somit einer Rentenzahlung klar vor.

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Informationen in leichter Sprache

Hier finden Sie Informationen in leichter Sprache zur Rolle und zur Funktion der Invalidenversicherung. 

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Informationen in Gebärdensprache

Hier finden Sie Erklärvideos zur Invalidenversicherung in Gebärdensprache.

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Geschichte der Sozialen Sicherheit

Entdecken Sie die Geschichte der sozialen Sicherheit in der Schweiz!

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Organisation der IV

Die kantonalen IV-Stellen unterstehen der fachlichen, administrativen und finanziellen Aufsicht des Bundes, die vom BSV ausgeübt wird. Jeder Kanton verfügt über eine eigene IV-Stelle und entscheidet selbstständig über deren Organisation.

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Leistungen

Die IV gewährt in erster Linie Eingliederungsmassnahmen, die die berufliche Eingliederung fördern und geeignet sind, die Erwerbsfähigkeit zu verbessern. Es geht dabei um den Grundsatz «Eingliederung vor Rente».

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Arbeitsmarktintegration

Die berufliche Eingliederung von Menschen mit einer Behinderung ist ein zentrales Ziel der IV. Deshalb erbringt sie auf diesem Gebiet umfangreiche Leistungen.

corona-iv

Medizinische Gutachten in der IV

Wird eine IV-Anmeldung eingereicht, prüft die IV-Stelle, ob die Bedingungen zum Leistungsbezug erfüllt sind. Sie holt alle Auskünfte über den Gesundheitszustand der versicherten Person, insbesondere Arztberichte der behandelnden Ärzte, ein. Sofern der medizinische Sachverhalt nicht beurteilt werden kann, kann die IV-Stelle medizinische Gutachten beauftragen.

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Gesetze & Verordnungen

Den Tätigkeiten der IV liegen Gesetzes- und Verordnungstexte zu Grunde, welche die grundlegenden Rahmenbedingungen der Versicherung festlegen.

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Beiträge an die AHV, IV, EO und die ALV

Wer muss AHV/IV/EO/ALV-Beiträge bezahlen? Auf welchen Einkommen werden die Beiträge erhoben? Wie funktioniert der Beitragsbezug?

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Digitale Transformation und Innovation in der 1. Säule und im Bereich der Familienzulagen

Das Bundesamt für Sozialversicherungen schafft mit der Strategie zur Digitalen Transformation und Innovation die Grundlagen zur Entwicklung von modernen, nationalen, innovativen und sicheren digitalen Dienstleistungen in der ersten Säule und bei den Familienzulagen. 

Coronavirus

Monitoring von Long COVID-19

Zum IV-Monitoring, das die Anmeldungen von Versicherten der IV erfasst, bei welchen medizinisch belegte gesundheitliche Langzeitfolgen nach einer COVID-19-Erkrankung vorliegen...

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Observationen in den Sozialversicherungen

In jeder Versicherung kann es dazu kommen, dass versicherte Personen Leistungen zugesprochen erhalten, auf welche sie gar keinen Anspruch hätten. Nicht immer handelt es sich dabei um Betrug im juristischen Sinne.

Letzte Änderung 14.11.2023

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