Grundlagen & Gesetze

Die Invalidenversicherung ist eine gesamtschweizerische obligatorische Versicherung. Durch Eingliederungsmassnahmen ermöglicht sie invaliden Versicherten, ihre Existenzgrundlage ganz oder teilweise selbständig zu sichern. Wenn eine solche (Wieder)eingliederung nicht oder nur teilweise möglich ist, richtet die IV eine (Teil-)Rente aus. Invalidität ist definiert als ganze oder teilweise Erwerbsunfähigkeit (bzw. Unfähigkeit, sich im bisherigen Aufgabenbereich zu betätigen), die durch einen körperlichen, psychischen oder geistigen Gesundheitsschaden verursacht worden ist. Der Gesundheitsschaden ist entweder die Folge eines Geburtsgebrechens, einer Krankheit oder eines Unfalls. Eine Invalidenrente wird nur zugesprochen, wenn zuerst sämtliche Möglichkeiten einer Eingliederung geprüft wurden. Der Grundsatz der Eingliederung geht somit einer Rentenzahlung klar vor.

Logo leichte Sprache

Informationen in leichter Sprache

Hier finden Sie Informationen in leichter Sprache zur Rolle und zur Funktion der Invalidenversicherung. 

Logo Gebärdensprache

Informationen in Gebärdensprache

Hier finden Sie Erklärvideos zur Invalidenversicherung in Gebärdensprache.

*

Geschichte der Sozialen Sicherheit

Entdecken Sie die Geschichte der sozialen Sicherheit in der Schweiz!

*

Organisation der IV

Die kantonalen IV-Stellen unterstehen der fachlichen, administrativen und finanziellen Aufsicht des Bundes, die vom BSV ausgeübt wird. Jeder Kanton verfügt über eine eigene IV-Stelle und entscheidet selbstständig über deren Organisation.

*

Leistungen

Die IV gewährt in erster Linie Eingliederungsmassnahmen, die die berufliche Eingliederung fördern und geeignet sind, die Erwerbsfähigkeit zu verbessern. Es geht dabei um den Grundsatz «Eingliederung vor Rente».

*

Arbeitsmarktintegration

Die berufliche Eingliederung von Menschen mit einer Behinderung ist ein zentrales Ziel der IV. Deshalb erbringt sie auf diesem Gebiet umfangreiche Leistungen.

*

Gesetze & Verordnungen

Den Tätigkeiten der IV liegen Gesetzes- und Verordnungstexte zu Grunde, welche die grundlegenden Rahmenbedingungen der Versicherung festlegen.

*

Beiträge an die AHV, IV, EO und die ALV

Wer muss AHV/IV/EO/ALV-Beiträge bezahlen? Auf welchen Einkommen werden die Beiträge erhoben? Wie funktioniert der Beitragsbezug?

*

Observationen in den Sozialversicherungen

In jeder Versicherung kann es dazu kommen, dass versicherte Personen Leistungen zugesprochen erhalten, auf welche sie gar keinen Anspruch hätten. Nicht immer handelt es sich dabei um Betrug im juristischen Sinne.

Coronavirus

Monitoring von Long COVID-19

Zum IV-Monitoring, das die Anmeldungen von Versicherten der IV erfasst, bei welchen medizinisch belegte gesundheitliche Langzeitfolgen nach einer COVID-19-Erkrankung vorliegen...

Letzte Änderung 03.04.2023

Zum Seitenanfang