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Veröffentlicht am 17. Juli 2025

Observationen in den Sozialversicherungen

Sozialversicherungen ermöglichen den Menschen ein Leben in Würde und finanzieller Sicherheit. In den allermeisten Fällen kann mit Gesprächen und anhand von Unterlagen abgeklärt werden, ob ein Anspruch auf eine Leistung besteht. Es gibt aber vereinzelt Fälle, in denen das nicht möglich ist. Nötig sind dann als letztes Mittel verdeckte Beobachtungen, sogenannte Observationen.

Im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) hat das Parlament eine gesetzliche Grundlage für Observationen für alle Sozialversicherungen geschaffen. Sie regelt die Voraussetzungen und zulässigen technischen Instrumente für die Observation bei Verdacht auf Versicherungsmissbrauch. Die gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten ist am 1. Oktober 2019 in Kraft getreten.

Die Observationsspezialistinnen und -spezialisten benötigen seit der Einführung der gesetzlichen Grundlage eine Bewilligung zur Durchführung von Observationen und müssen Vorgaben zum Schutz der Privatsphäre und zum Einsatz von technischen Geräten einhalten. Weitere Informationen zum Bewilligungsverfahren sind unter der Rubrik Bewilligung zur Durchführung von Observationen verfügbar.

Fragen und Antworten

Bei den nachfolgenden Ausführungen handelt es sich lediglich um eine grobe Übersicht. Detaillierte Informationen finden Sie in den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen sowie im Leitfaden zum Bewilligungsverfahren.

Weitere Informationen

Kontakt

Bereich Recht - Direktionsstab BSV

E-Mail: bereich.recht@bsv.admin.ch
Tel.: 058 463 40 50