Die Invalidenversicherung (IV) und die Unfallversicherung haben bereits Erfahrungen mit Observationen gemacht. Die IV hat in der Zeit von 2010 bis 2016 im Durchschnitt in rund 2400 Fällen jährlich den Verdacht auf einen Versicherungsmissbrauch abgeklärt, davon in rund 150 Fällen mit einer Observation. Die Suva hat in der gleichen Zeit durchschnittlich rund 400 Verdachtsfälle pro Jahr bearbeitet und davon rund ein Dutzend Personen observiert. Bei der IV haben die Observationen den Verdacht auf Versicherungsmissbrauch in rund der Hälfte der Fälle bestätigt, bei der Suva in rund zwei Dritteln der Fälle.
Im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) hat das Parlament eine gesetzliche Grundlage für Observationen für alle Sozialversicherungen geschaffen. Sie regelt die Voraussetzungen und zulässigen technischen Instrumente für die Observation bei Verdacht auf Versicherungsmissbrauch. Gegen die Gesetzesänderung war das Referendum ergriffen worden. Die neue gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten wurde schliesslich am 25. November 2018, mit 64,7 % der Stimmen, angenommen. Die neuen Regelungen sind am 1. Oktober 2019 in Kraft getreten.
Die Observationsspezialistinnen und -spezialisten benötigen seit dem 1. Oktober 2019 eine Bewilligung zur Durchführung von Observationen und müssen Vorgaben zum Schutz der Privatsphäre und zum Einsatz von technischen Geräten einhalten. Weitere Informationen zum Bewilligungsverfahren sind unter der Rubrik Bewilligung zur Durchführung von Observationen verfügbar.