Alters- und Generationenpolitik
Der demografische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Wandel in der heutigen Gesellschaft löst einen vielfältigen Gestaltungs- und Anpassungsbedarf in der sozialen Sicherheit aus. Dieser Wandel verändert auch die Beziehung zwischen den Generationen nachhaltig. Aufgabe des Geschäftsfeldes Familie, Generationen und Gesellschaft (FGG) ist es, als zentrale Anlaufstelle im BSV diesen Wandel und seine Konsequenzen für die soziale Sicherheit zu verfolgen, zu dokumentieren und Grundlagen für die politische Debatte bereitzustellen. Da hierbei Themenbereiche bearbeitet werden, die vorwiegend in den Zuständigkeitsbereich von Kantonen und Gemeinden fallen und NGOs bei der Umsetzung von Massnahmen oft eine wichtige Rolle spielen, ergibt sich auch ein Koordinations- und Informationsbedarf, welcher über spezifische Informationsgefässe angegangen werden muss.
In der Schweiz gibt es immer mehr ältere Menschen. Die Seniorinnen und Senioren von heute sind aktiv und halten sich fit. Der Bund unterstützt diese Entwicklung.
Hier finden Sie Links auf die Systematische Sammlung des Bundesrechts (SR) zur AHV, die im Zusammenhang mit dem Alter nützlich sein können.
Als Folge der demographische Entwicklung mit der kontinuierlichen Zunahme der Lebenserwartung verbunden mit einer tiefen Geburtenrate geraten Generationenfragen vermehrt ins Blickfeld von Öffentlichkeit und Politik.
Bundesratsbericht in Erfüllung des Postulats Glanzmann-Hunkeler «Gewalt im Alter verhindern»
Betreuung kann dazu beitragen, dass ältere Menschen die Selbstbestimmung und die soziale Teilhabe trotz bestehender Einschränkungen möglichst weitgehend und lange selber wahrnehmen können. Eine Studie bietet eine Standortbestimmung.
Ein Zeitvorsorge-Modell besteht darin, dass rüstige Rentnerinnen und Rentner als so genannte „Zeitvorsorgende“ hilfsbedürftige alte Menschen in der praktischen Alltagsbewältigung unterstützen und dafür Zeiteinheiten auf einem individuellen Konto gutgeschrieben erhalten.