Alterspolitik

In der Schweiz gibt es immer mehr ältere Menschen. Die Seniorinnen und Senioren von heute sind aktiv und halten sich fit. Sie haben vielerlei Interessen und sind kreativ, finden neue Wohnformen, um lange - oft bis ins hohe Alter - im eigenen Haushalt verbleiben zu können. Sie sind informiert und profitieren von ihrer Lebenserfahrung. Der Bund unterstützt diese Entwicklung. Verschiedene Bundesstellen befassen sich direkt oder indirekt mit Altersfragen. Für einen grossen Teil der konkreten Alterspolitik sind zudem die Kantone, Städte und Gemeinden zuständig. Schliesslich leisten zahlreiche Nichtregierungsorganisationen (NGO) Hilfe für ältere Menschen.

Unter Alterspolitik werden Massnahmen des Staates (Bund, Kantone und Gemeinden) verstanden, die Einfluss auf die Lebenssituation der älteren Bevölkerung haben. Wichtig sind insbesondere die Sicherung eines angemessenen Einkommens und die Förderung der gesellschaftlichen Partizipation und Integration der älteren Menschen.

In einem weiteren Sinn tangiert Alterspolitik zahlreiche Themen und politische Bereiche, zum Beispiel:

  • Soziale Sicherheit
  • Raumplanung, Wohnen und Mobilität
  • Arbeitsmarkt und ältere Arbeitskräfte
  • Statistik (Bevölkerungsszenarien)
  • Erwachsenenschutzrecht
  • Ältere Migrantinnen und Migranten
  • Freizeit, Sport und Bewegung
  • Gesundheit
  • Pflege und Betreuung von älteren Menschen
  • Kommunikation
  • Forschung
  • Generationenbeziehungen
  • Gleichstellung der Geschlechter

In einem engeren Sinn umfasst Alterspolitik auf Ebene Bund einerseits die finanzielle Altersvorsorge und andererseits kümmert sich der Bund auch um die individuelle Finanzierung der gesundheitlichen Vorsorge.

Eine Alterspolitik, die verstärkt auf die Ressourcen der älteren Menschen setzt

Alterspolitik hat zum Ziel, den Beitrag älterer Menschen an die Gesellschaft vermehrt anzuerkennen, für ihr Wohlbefinden zu sorgen und materielle Sicherheit zu gewährleisten. Sie soll Autonomie und Partizipation der älteren Menschen fördern und die Solidarität zwischen den Generationen stärken. Der vom Bundesrat am 29. August 2007 verabschiedete Bericht legt Leitlinien als Grundlage für eine solche Alterspolitik vor. Es handelt sich dabei nicht um einen Aktionsplan, sondern um eine Strategie. Diese beschränkt sich nicht auf den Kompetenzbereich des Bundes; Kantone, Gemeinden und weitere Partner werden ebenfalls als Akteure aufgeführt. 

Bundesratsbericht "Strategie für eine schweizerische Alterspolitik" (PDF, 1 MB, 29.08.2007)Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates Leutenegger Oberholzer (03.3541) vom 3. Oktober 2003

Bund

Auf Ebene Bund umfasst Alterspolitik einerseits die finanzielle Altersvorsorge mit dem Dreisäulensystem. Andererseits kümmert sich der Bund auch um die gesundheitlichen Vorsorge mittels Krankenversicherung und Finanzierung der Langzeitpflege, sowie Gesundheitsförderung und Prävention.

 
 

Kantone und Gemeinden

Aufgabe der Kantone und Gemeinden ist es, für die Hilfe und Pflege von Betagten zu sorgen, d.h. Kantone und Gemeinden sind verantwortlich für spitalexterne, ambulante Leistungen (SPITEX) und die stationären Leistungen (Alters- und Pflegeheime).

Nichtstaatliche Organisationen NGO

Neben Bund und Kantonen beeinflussen und gestalten viele Nichtregierungsorganisationen (NGO) wie auch Selbsthilfe innerhalb der familiären Strukturen und der Nachbarschaft die Alterspolitik.

Letzte Änderung 12.09.2019

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