Hauptsächliche Rahmenbedingungen der Alterspolitik in der Schweiz sind der Föderalismus und die Subsidiarität. Diese Prinzipien bedeuten, dass in erster Linie Kantone, Städte und Gemeinden für die konkrete Alterspolitik (Hilfen und Pflege) zuständig sind. Der Bund seinerseits ist nur ergänzend und fördernd tätig, soweit ihm die Bundesverfassung die Kompetenzen dazu einräumt.
Neben Bund und Kantonen beeinflussen und gestalten auch viele Nichtregierungsorganisationen (NGO) die Alterspolitik. Bund und Kantone unterstützen auch viele dieser Aktivitäten. Weiter sind Selbsthilfe und auch die eigene Vorsorge sowie die Hilfe innerhalb der familiären Strukturen und der Nachbarschaft wichtig.
Der Bund regelt hauptsächlich die finanzielle sowie gesundheitliche Altersvorsorge.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) befasst sich mit der Alters- und Hinterlassenenversicherung, der beruflichen Vorsorge und den Ergänzungsleistungen.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist unter anderem zuständig für die Krankenversicherung, die Finanzierung der Langzeitpflege sowie die Gesundheitsförderung und Prävention. Einige durch das BAG behandelte Themen sind besonders auf ältere Personen ausgerichtet, wie z.B. Demenz, Palliative Care und betreuende Angehörige.
Weitere Bundesämter ...
... die sich direkt oder indirekt mit Altersfragen befassen
Bundesamt für Raumentwicklung ARE
Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) befasst sich mit generellen Siedlungsfragen, mit Nachhaltigkeitsfragen und mit den Auswirkungen der demografischen Veränderungen.
Bundesamt für Strassen ASTRA
Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) befasst sich mit dem Strassenverkehrsrecht und somit auch mit Fragen zur Fahrtüchtigkeit von ältere Autofahrern und -fahrerinnen.
Bundesamt für Sport BASPO
Das Bundesamt für Sport (Baspo) ist für den Seniorensport zuständig und namentlich für die Ausbildung der Alterssportleiter und -leiterinnen.
Staatssekretariat für Migration SEM
Das Staatssekretariat für Migration SEM befasst sich mit Fragen zu älteren Migrantinnen und Migranten. Es informiert auch über Fragen, die sich stellen, wenn jemand den Ruhestand im Ausland verbringen will.
Bundesamt für Justiz BJ
Das Bundesamt für Justiz (BJ) ist für die Gesetzgebungsarbeiten im ZGB (Beispiel: Erwachsenenschutzrecht) oder im StGB (Beispiel: Regelung der organisierten Suizidhilfe) zuständig.
Bundesamt für Statistik BFS
Das Bundesamt für Statistik (BFS) erarbeitet demographische Szenarien sowie Langzeitprognosen und erstellt die entsprechenden Statistiken.
Eidgenössische Finanzverwaltung EFV
Die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) befasst sich mit den Auswirkungen der sich abzeichnenden demografischen Veränderungen auf die öffentlichen Finanzen.
Alter, Generationen und Gesellschaft (AGG)
Innerhalb des BSV bearbeitet das Geschäftsfeld Familie, Generationen und Gesellschaft (FGG) sozial- und gesellschaftspolitische Fragestellungen vor dem Hintergrund gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und demographischer Entwicklungen. Es ist auf Ebene Bund für die Kinder- und Jugendpolitik, Alterspolitik, Familienpolitik und allgemein sozialpolitische Fragen zuständig.
Dem FGG angegliedert ist der Bereich Alter, Generationen und Gesellschaft (AGG). Er
- befasst sich mit Fragen rund um das Alter,
- allgemeinen sozialpolitischen Fragen sowie Bereitstellung der dafür notwendigen Grundlagen,
- dokumentiert und verfolgt den gesellschaftlichen Wandel in der Schweiz und der EU im Hinblick auf dessen Relevanz für die Schweiz,
- ist zuständig für die Leistung von Beiträgen an gesamtschweizerisch tätige gemeinnützige private Institutionen zur Förderung der Altershilfe nach Artikel 101bis des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG). Die Beiträge werden aufgrund von Subventionsverträgen ausgerichtet.
Alterspolitik im internationalen Kontext
Auf internationaler Ebene gibt es eine Reihe von Organisationen, die sich mit Altersfragen befassen. Die Webseiten des Zentrums für Gerontologie der Universität Zürich sowie des Vereins GERONTOLOGIE CH enthalten Links zu verschiedenen ausländischen und internationalen Organisationen.
1982 fand in Wien die erste Weltkonferenz zum Thema Altern statt. Zwanzig Jahre später wurde in Madrid im Jahr 2002 der Internationale Aktionsplan von Madrid über das Altern (MIPAA) verabschiedet. Im gleichen Jahr genehmigten die Mitgliedstaaten der UNO-Wirtschaftskommission für Europa die MIPAA-Umsetzungsstrategie. Seither findet alle fünf Jahre eine Ministerkonferenz statt, an der die Umsetzung des MIPAA auf regionaler und globaler Ebene geprüft und evaluiert wird.
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