Alterspolitik des Bundes

Hauptsächliche Rahmenbedingungen der Alterspolitik in der Schweiz sind der Föderalismus und die Subsidiarität. Diese Prinzipien bedeuten, dass in erster Linie Kantone, Städte und Gemeinden für die konkrete Alterspolitik (Hilfen und Pflege) zuständig sind. Der Bund seinerseits ist nur ergänzend und fördernd tätig, soweit ihm die Bundesverfassung die Kompetenzen dazu einräumt.

Neben Bund und Kantonen beeinflussen und gestalten auch viele Nichtregierungsorganisationen (NGO) die Alterspolitik. Bund und Kantone unterstützen auch viele dieser Aktivitäten. Weiter sind Selbsthilfe und auch die eigene Vorsorge sowie die Hilfe innerhalb der familiären Strukturen und der Nachbarschaft wichtig.

Der Bund regelt hauptsächlich die finanzielle sowie gesundheitliche Altersvorsorge.

Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) befasst sich mit der Alters- und Hinterlassenenversicherung, der beruflichen Vorsorge und den Ergänzungsleistungen.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist unter anderem zuständig für die Krankenversicherung, die Finanzierung der Langzeitpflege sowie die Gesundheitsförderung und Prävention. Einige durch das BAG behandelte Themen sind besonders auf ältere Personen ausgerichtet, wie z.B.  Demenz, Palliative Care und betreuende Angehörige.

 

Weitere Bundesämter ...

Alter, Generationen und Gesellschaft (AGG)

Innerhalb des BSV bearbeitet das Geschäftsfeld Familie, Generationen und Gesellschaft (FGG) sozial- und gesellschaftspolitische Fragestellungen vor dem Hintergrund gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und demographischer Entwicklungen. Es ist auf Ebene Bund für die Kinder- und Jugendpolitik, Alterspolitik, Familienpolitik und allgemein sozialpolitische Fragen zuständig. 

Dem FGG angegliedert ist der Bereich Alter, Generationen und Gesellschaft (AGG). Er

  • befasst sich mit Fragen rund um das Alter,
  • allgemeinen sozialpolitischen Fragen sowie Bereitstellung der dafür notwendigen Grundlagen,
  • dokumentiert und verfolgt den gesellschaftlichen Wandel in der Schweiz und der EU im Hinblick auf dessen Relevanz für die Schweiz, 
  • ist zuständig für die Leistung von Beiträgen an gesamtschweizerisch tätige gemeinnützige private Institutionen zur Förderung der Altershilfe nach Artikel 101bis des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG). Die Beiträge werden aufgrund von Subventionsverträgen ausgerichtet.

Alterspolitik im internationalen Kontext

Auf internationaler Ebene gibt es eine Reihe von Organisationen, die sich mit Altersfragen befassen. Die Webseiten des Zentrums für Gerontologie der Universität Zürich sowie des Vereins GERONTOLOGIE CH enthalten Links zu verschiedenen ausländischen und internationalen Organisationen.

1982 fand in Wien die erste Weltkonferenz zum Thema Altern statt. Zwanzig Jahre später wurde in Madrid im Jahr 2002 der Internationale Aktionsplan von Madrid über das Altern (MIPAA) verabschiedet. Im gleichen Jahr genehmigten die Mitgliedstaaten der UNO-Wirtschaftskommission für Europa die MIPAA-Umsetzungsstrategie. Seither findet alle fünf Jahre eine Ministerkonferenz statt, an der die Umsetzung des MIPAA auf regionaler und globaler Ebene geprüft und evaluiert wird.

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Letzte Änderung 16.11.2020

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