In der Schweiz besteht ein engmaschiges Netz von Sozialversicherungen, das den hier lebenden und arbeitenden Menschen und ihren Angehörigen einen weitreichenden Schutz vor Risiken bietet, deren finanzielle Folgen sie nicht allein bewältigen können.
Das schweizerische Sozialversicherungssystem wird in fünf Bereiche unterteilt:
- die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge,
- der Schutz vor Folgen einer Krankheit und eines Unfalls,
- der Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft,
- die Arbeitslosenversicherung,
- die Familienzulagen.
Diese Versicherungen leisten Schutz, indem sie Leistungen wie Renten, Erwerbsersatz und Familienzulagen ausrichten oder indem sie Kosten bei Krankheit und Unfall tragen.
Die Leistungen der einzelnen Sozialversicherungszweige werden vorab durch Beiträge vom Erwerbseinkommen finanziert. In der Krankenversicherung zahlt jede versicherte Person eine Prämie. Bund und Kantone beteiligen sich in unterschiedlichem Umfang an der Finanzierung der Sozialversicherungen, wie der AHV oder der IV. In gewissen Fällen finanzieren die öffentlichen Mittel die Ausgaben vollumfänglich (z. B. Ergänzungsleistungen, EL) oder sie unterstützen wirtschaftlich schwache Personen, z. B. bei der Prämienzahlung (Prämienverbilligung in der Krankenversicherung).