Soziale Sicherheit im Überblick

In der Schweiz besteht ein engmaschiges Netz von Sozialversicherungen, das den hier lebenden und arbeitenden Menschen und ihren Angehörigen einen weitreichenden Schutz vor Risiken bietet, deren finanzielle Folgen sie nicht allein bewältigen können.

Das schweizerische Sozialversicherungssystem wird in fünf Bereiche unterteilt:

  • die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge,
  • der Schutz vor Folgen einer Krankheit und eines Unfalls,
  • der Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft,
  • die Arbeitslosenversicherung,
  • die Familienzulagen.

Diese Versicherungen leisten Schutz, indem sie Leistungen wie Renten, Erwerbsersatz und Familienzulagen ausrichten oder indem sie Kosten bei Krankheit und Unfall tragen.

Die Leistungen der einzelnen Sozialversicherungszweige werden vorab durch Beiträge vom Erwerbseinkommen finanziert. In der Krankenversicherung zahlt jede versicherte Person eine Prämie. Bund und Kantone beteiligen sich in unterschiedlichem Umfang an der Finanzierung der Sozialversicherungen (AHV/IV), oder sie finanzieren sie entweder ganz (Ergänzungsleistungen, EL) oder helfen wirtschaftlich schwachen Personen bei der Prämienzahlung (Prämienverbilligung in der Krankenversicherung).

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Beiträge an die Sozialversicherungen

Wer muss AHV/IV/EO/ALV-Beiträge bezahlen? Auf welchen Einkommen werden die Beiträge erhoben? Wie funktioniert der Beitragsbezug?

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Observationen in den Sozialversicherungen

Am 1. Oktober 2019 traten die Gesetzes- und Verordnungsgrundlagen für die Überwachung von Versicherten in Kraft. Diese sind notwendig, damit die Sozialversicherungen in begründeten Fällen wieder Observationen durchführen können.

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Forschung und Evaluation

In der Ressortforschung werden Grundlagen für die Politikevaluation und -entwicklung, die Gesetzgebung und den Vollzug erarbeitet.

Teaser Erklärvideo Dreisäulenprinzip

Das Dreisäulenkonzept: Erklärvideo

Im Dezember 1972 haben Volk und Kantone das Dreisäulenkonzept zur Sicherung der Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenvorsorge an der Urne angenommen.

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Schwarzarbeit

Als Schwarzarbeit bezeichnet wird nicht deklarierte selbständige oder unselbständige Arbeit. Sie untergräbt die soziale Sicherheit der Schweiz.
Wer schwarz arbeitet, geht grosse Risiken ein und verzichtet auf einen vollen Versicherungsschutz – eine gesicherte Rente im Pensionsalter oder Ansprüche auf Arbeitslosengelder.

Geschichte der Sozialen Sicherheit

Geschichte der Sozialen Sicherheit

Entdecken Sie die Geschichte der Sozialen Sicherheit in der Schweiz.

Letzte Änderung 04.03.2024

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