Familienpolitik umfasst alle Massnahmen und Einrichtungen, welche Familien unterstützen und fördern. Als Querschnittsaufgabe tangiert sie unterschiedliche Politikbereiche. Zahlreiche Aufgaben der Schweizer Familienpolitik liegen in der Kompetenz der Kantone und Gemeinden. Der Bund übernimmt unterstützende und ergänzende Aufgaben.
Das BSV ist für die Rechtsetzung im Bereich der Familienzulagen zuständig, vergibt Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung und kann gesamtschweizerisch oder sprachregional tätige Familienorganisationen finanziell unterstützen.
Der Bundesrat hat festgelegt, welche Ziele er im Rahmen seiner familienpolitischen Kompetenzen verfolgt.
Der Familienlastenausgleich dient dem teilweisen Ausgleich der Kosten, der den Familien für Betreuung, Unterhalt und Ausbildung der Kinder entsteht.
Die zunehmende Erwerbsbeteiligung beider Eltern erfordert Rahmenbedingungen, welche es den Eltern ermöglichen, Familie und Erwerbstätigkeit zu vereinbaren.
Das Familienrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den einzelnen Familienmitgliedern.
Der Bund kann gesamtschweizerisch oder sprachregional tätigen Familienorganisationen
Finanzhilfen gewähren.
Die EKFF ist ein beratendes Organ des Bundesrates. Sie orientiert und sensibilisiert die Öffentlichkeit und die zuständigen Institutionen über die familialen Lebensbedingungen in der Schweiz.