Das BSV schliesst mit den Organisationen der privaten Behindertenhilfe Verträge zur Ausrichtung von Finanzhilfen (VAF) über eine Dauer von vier Jahren ab. In diesen sind die Leistungen, deren Qualität und die Höhe der Finanzhilfe festgehalten. Aufgrund der jährlich eingeforderten Leistungsdaten überprüft das BSV, ob die Leistungen vertragsgemäss erbracht wurden.
Rund 80 % der Beiträge entfallen auf Aktivitäten, die in Form von Beratung, Betreuung und Kursen direkt den Behinderten oder deren Angehörigen zukommen. Die restlichen Beiträge fliessen in indirekte Leistungen wie Grundlagen-, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit.