Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜL) - Übersicht
Überbrückungsleistungen (ÜL) sichern die Existenz von Personen, die kurz vor dem Erreichen des Rentenalters ihre Erwerbsarbeit verloren haben. ÜL sind Bedarfsleistungen und werden ähnlich berechnet wie die Ergänzungsleistungen zu einer AHV- oder IV-Rente. Die Überbrückungsleistungen werden durch allgemeine Bundesmittel finanziert. Die Kantone sind für den Vollzug und die Auszahlung der ÜL zuständig.
Die Überbrückungsleistungen im Detail
Personen, die kurz vor dem Rentenalter ihre Stelle verlieren, geraten oft in eine schwierige Lage. Sie haben nur geringe Chancen auf eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Wenn sie keine Arbeit mehr finden und von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden, müssen sie auf ihr Vermögen zurückgreifen, ihre AHV-Rente vorbeziehen und oft sogar ihr Altersguthaben aus der 2. und 3. Säule beziehen, bevor sie schliesslich Sozialhilfe erhalten.
Organisation und Finanzierung der Überbrückungsleistungen
Die Bestimmung der Organe für die Festsetzung und Ausrichtung der ÜL ist Sache der Kantone. Finanziert werden die ÜL durch den Bund.
ÜL: Gesetze & Verordnungen
Hier finden Versicherte nützliche Links auf die Systematische Sammlung des Bundesrechts (SR) sowie Verordnungsänderungen.