Überbrückungsleistungen (ÜL) sichern die Existenz von Personen, die kurz vor dem Erreichen des Rentenalters ihre Erwerbsarbeit verloren haben. ÜL sind Bedarfsleistungen und werden ähnlich berechnet wie die Ergänzungsleistungen zu einer AHV- oder IV-Rente. Die Überbrückungsleistungen werden durch allgemeine Bundesmittel finanziert. Die Kantone sind für den Vollzug und die Auszahlung der ÜL zuständig.
Im Fokus
Anpassungen bei den Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen per 1.1.2025
Bei den Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen wird der Betrag für die Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs angepasst. Für Alleinstehende steigt er von 20'100 auf 20'670 Franken pro Jahr, für Ehepaare von 30'150 auf 31'005 Franken und für Kinder über 11 Jahre auf 10'815 Franken, respektive 7'590 Franken für Kinder unter 11 Jahren.
Die Höchstbeträge für die Mietzinse betragen neu pro Jahr (für Einpersonen-Haushalte) 18'900 Franken in der Region 1, 18'300 Franken in der Region 2 und 16'680 Franken in der Region 3.
Die Pauschale für Neben- und Heizkosten wird ebenfalls angepasst und steigt von 3'060 auf 3'480 Franken pro Jahr.
Die Überbrückungsleistungen - Ein bewährtes System einfach erklärt
Die Broschüre "Die Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose"erklärt unter anderem, wie die ÜL funktionieren, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen oder wie die Leistungen berechnet werden.
Letzte Änderung 23.12.2024