Die Überbrückungs-leistungen

(für ältere und arbeitslose Personen)

Enleitung

Die Schweiz hat ein gutes und sicheres Sozialsystem.

Die Sozialversicherungen bieten der Bevölkerung grossen Schutz.

Sie helfen Menschen in der Schweiz, damit sie genug Geld zum Leben haben und nicht arm werden.

Sozialversicherungen sind zum Beispiel: die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Arbeitslosenversicherung (ALV) oder die Krankenversicherung (KV).

Wenn eine Person ihre Arbeit verliert, dann bekommt sie von der Arbeitslosenversicherung (ALV) ein Arbeitslosen-Geld.

Das Arbeitslosen-Geld bekommt die Person aber nur für eine bestimmte Zeit. Danach hat sie kein Recht mehr auf Arbeitslosen-Geld.

Für ältere und arbeitslose Personen kurz vor dem Rentenalter ist es schwierig, eine neue Arbeit zu finden.

Deshalb haben sie ein Recht auf Überbrückungsleistungen (ÜL) für ältere Arbeitslose.

Was sind Überbrückungsleistungen (ÜL)?

Ist eine Person kurz vor dem Rentenalter?

Ist diese Person seit mehreren Jahren arbeitslos, bekommt sie kein Geld mehr von der Arbeitslosenversicherung?

Dann kann die Person vom Bund Geld bekommen.

Dieses Geld heisst: Überbrückungsleistungen (ÜL).

Eine ältere arbeitslose Person hat das Recht auf ÜL, bis sie von der AHV die Altersrente bekommt.

Was ist das Ziel von den Überbrückungsleistungen (ÜL)?

Die ÜL sind dazu da, dass ältere arbeitslose Personen

  • nicht ihr gesamtes Vermögen aufbrauchen müssen.
  • nicht ihre AHV-Rente vor dem Rentenalter bekommen müssen.
  • nicht ihr Altersguthaben aus der 2. und 3. Säule aufbrauchen müssen.
    Das Altersguthaben ist das Geld in der Pensionskasse (BVG = berufliche Vorsorge) und auf dem privaten Alters-Sparkonto.

Die ÜL helfen also Personen, die sonst vielleicht Sozialhilfe brauchen würden.

Wer hat das Recht auf Überbrückungsleistungen (ÜL)?

Die ÜL sind für ältere Arbeitslose, die frühestens im Monat von ihrem 60. Geburtstag ausgesteuert werden.

Ausgesteuert werden bedeutet: Eine Person hat kein Recht mehr auf Geld von der Arbeitslosenversicherung (ALV).

Das sind die Bedingungen für das Recht auf ÜL:

  • Die Person muss mindestens 20 Jahre in der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) versichert sein.
    Mindestens 5 Jahre davon nach ihrem 50. Geburtstag.
  • Die Person muss ein minimales jährliches Einkommen verdient haben.
    Oder die Person muss Erziehungs- und Betreuungs-Gutschriften bekommen.
  • Die Person muss in der Schweiz wohnen. Oder in einem Mitgliedstaat von der EU oder EFTA.
    «wohnen» bedeutet hier: den rechtlichen Wohnsitz haben.
  • Die Person muss Ausgaben haben, die höher sind als ihre Einnahmen.
    Das Gesetz sagt, welche Ausgaben akzeptiert sind und welche Einnahmen angerechnet werden.

Nur Personen, die ein kleineres Vermögen haben als 50’000 Franken (Alleinstehende) bzw. 100’000 Franken (Ehepaare) bekommen ÜL.

Liegenschaften, in denen die Personen selber wohnen, werden nicht zu diesem Betrag gerechnet.

Vorsorge-Guthaben der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse), das höher ist als ein bestimmter Betrag, aber schon.

Wie und wo können Sie sich anmelden für Überbrückungsleistungen (ÜL)?

Sie können sich bei der zuständigen Stelle von Ihrem Wohnort melden.

Die Stelle prüft, ob Sie ein Recht auf ÜL haben.

Meistens ist diese Stelle die kantonale Ausgleichskasse von Ihrem Wohnkanton.

Dort bekommen Sie die Formulare für die Anmeldung.

Wie werden die Überbrückungsleistungen berechnet?

Die zuständige Stelle sagt, wie hoch die maximalen ÜL für eine Person sind.

Die ÜL setzen sich zusammen aus der jährlichen Überbrückungsleistung und aus der Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten.

Die jährliche Überbrückungsleistung ist die Differenz zwischen den akzeptierten Ausgaben und den Einnahmen, die angerechnet werden können.

Diese Ausgaben werden zum Beispiel akzeptiert:

  • ein fixer Betrag für den Lebensbedarf.
    Zum Beispiel Ausgaben für Essen, Kleider oder Freizeit

  • der Mietzins für die Wohnung bis zu einem Höchstbetrag

  • die Prämie von der obligatorischen Krankenversicherung

Als Einnahmen werden vor allem angerechnet:

  • ein Erwerbseinkommen
    Das heisst: Wenn eine Person Lohn für eine Arbeit bekommt

  • Familienzulagen

  • Ersatzeinkünfte wie Taggelder

  • ein Teil vom Vermögen.

Wer finanziert die Überbrückungsleistungen (ÜL) ?

Die ÜL werden mit Geld vom Bund finanziert.

Es stammt von Personen, die Steuern bezahlen.

Der Bund ist der Schweizer Staat.

Die Kantone bezahlen die Verwaltungs-Kosten.
Das sind die Kosten, die für die Auszahlung von den ÜL entstehen.

Letzte Änderung 01.06.2023

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