Die Schweiz hat ein gutes und sicheres Sozialsystem.
Die Sozialversicherungen bieten der Bevölkerung grossen Schutz.
Sie helfen Menschen in der Schweiz, damit sie genug Geld zum Leben haben und nicht arm werden.
Der wichtigste Teil in diesem Sozialsystem ist die Altersvorsorge, und vor allem die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV).
Diese Versicherung hat zwei Teile:
- Die Versicherung für die älteren Menschen
- Die Versicherung für die Hinterlassenen (Witwe, Witwer oder Waisen)
Das Geld aus der Altersversicherung wird nach der Pensionierung ausbezahlt, damit Rentnerinnen und Rentner die wichtigsten Dinge zum Leben kaufen oder bezahlen können.
Die Hinterlassenenversicherung zahlt Geld nach dem Tod eines Elternteils, des Ehepartners oder der Ehepartnerin.
Die AHV ist obligatorisch.
Das heisst: Sie ist Pflicht.
Alle Personen, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, müssen jeden Monat Geld in die AHV einzahlen.
Haben Sie Anspruch auf eine Altersrente?
Wenn Sie das Rentenalter erreichen, haben Sie das Recht auf eine Altersrente der AHV.
Das Rentenalter beträgt 65 Jahre.
Es gibt Ausnahmen:
Sie sind eine Frau und wurden vor 1960 geboren: Dann ist Ihr Rentenalter 64 Jahre.
Sie sind eine Frau und wurden 1961, 1962 oder 1963 geboren: Dann liegt Ihr Rentenalter zwischen 64 und 65 Jahren.
Sie müssen mindestens ein volles Jahr lang Beiträge bezahlt haben.
Die Beiträge können Sie so zahlen:
- Sie bezahlen die Beiträge selbst ein.
oder
- Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin bezahlt die Beiträge für sich selbst und auch für Sie ein.
Der einbezahlte Betrag muss mindestens so hoch sein wie der doppelte Mindestbeitrag.
oder
- Sie haben ein Kind grossgezogen?
Für diese Arbeit haben Sie das Recht auf eine sogenannte Erziehungs-Gutschrift. - Sie haben einen nahestehenden Verwandten (Partner, Eltern) gepflegt?
Für diese Arbeit haben Sie das Recht auf eine sogenannte Betreuungs-Gutschrift.
Diese Gutschriften sind keine Geldleistungen, sondern fiktive Einkommen für jedes Jahr, in dem Sie ein Kind unter 16 Jahre oder hilflose Verwandte betreut haben.
Diese fiktiven Einkommen werden erst bei der Rentenberechnung durch die AHV berücksichtigt.
Wann haben Sie Anspruch auf eine Altersrente?
Die Altersrente der AHV kann 1 oder 2 Jahre vor dem gesetzlichen Rentenalter bezogen werden.
Das nennt man Rentenvorbezug.
Beim Rentenvorbezug wird die Rente gekürzt.
Das heisst: Sie bekommen eine niedrigere Rente.
Die Rente kann aber auch erst nach dem gesetzlichen Rentenalter bezogen werden.
Das nennt man Rentenaufschub.
Maximal 5 Jahre können Sie die Rente aufschieben.
Beim Rentenaufschub bekommen Sie eine höhere Rente.
Wie wird die Altersrente berechnet?
Die Höhe der AHV-Rente hängt davon ab:
- wie lange jemand AHV-Beiträge bezahlt hat
und
- wie hoch das durchschnittliche Jahreseinkommen war.
Für eine Vollrente muss man 44 Jahre lang AHV-Beiträge bezahlt haben.
Wenn jemand weniger Jahre AHV-Beiträge bezahlt hat, erhält die Person nur eine Teilrente.
Das durchschnittliche Jahreseinkommen besteht vor allem aus dem Erwerbseinkommen.
Das Erwerbseinkommen ist der Lohn für geleistete Arbeit.
Dazu kommt der Durchschnitt von Erziehungs- und Betreuungs-Gutschriften, falls Sie solche erhalten haben.
Haben Sie Anspruch auf eine Hinterlassenen-Rente?
Ehegatten oder eingetragene Partner erhalten eine Hinterlassenen-Rente, wenn sie bei der Verwitwung Kinder haben.
Frauen ohne Kinder erhalten eine Witwenrente, wenn sie beim Tod des Ehepartners oder der Ehepartnerin älter als 45 Jahre alt sind und mindestens 5 Jahre verheiratet waren.
Männer ohne Kinder erhalten keine Witwerrente.
Kinder, von denen Vater und/oder Mutter gestorben sind, haben das Recht auf eine Waisenrente, bis sie 18 Jahre alt sind.
Wenn die Kinder noch in Ausbildung sind, haben sie das Recht auf eine Waisenrente bis zum Alter von 25 Jahren.
Haben Sie Anspruch auf eine Hilflosen-Entschädigung (HE) der AHV?
Hilflose Personen können eine Hilflosen-Entschädigung der AHV erhalten.
Dafür müssen sie in der Schweiz wohnen und ein Recht auf eine Altersrente der AHV oder auf Ergänzungsleistungen (EL) haben.
Hilflosigkeit bedeutet: Eine betroffene Person benötigt fremde Hilfe im Alltag.
Sie kann zum Beispiel diese Aufgaben nicht ohne Hilfe erledigen: An- und Auskleiden, Aufstehen und ins Bett gehen, Essen, Körperpflege und so weiter.
Die AHV unterscheidet 3 Stufen von Hilflosigkeit: leicht, mittel, schwer.
Wie ist die AHV finanziert?
Die AHV wird im sogenannten Umlageverfahren finanziert.
Das bedeutet: Die aktuellen Ausgaben werden direkt mit den aktuellen Einnahmen bezahlt.
Die Einnahmen kommen vor allem von den AHV-Beiträgen der berufstätigen Personen und von den Arbeitgebern.
Ein kleiner Teil stammt aus Steuer-Einnahmen (Einkommens- und Vermögenssteuer, Mehrwertsteuer usw.)
Diese Art der Finanzierung ist wichtig: Menschen unterstützen finanziell anderen Menschen.
Zum Beispiel: Mit dem Geld, das die Jungen einzahlen, werden die aktuellen Renten finanziert.
So gibt es eine Solidarität zwischen den Generationen.
Solidarität bedeutet, sich gegenseitig zu helfen und unterstützen. Von dieser Solidarität profitieren die Jungen später selbst auch wieder.
In der AHV gibt es aber auch eine grosse Solidarität zwischen reichen und armen Menschen:
Menschen mit einem hohen Einkommen bezahlen mehr in die AHV ein, als sie später als Rente erhalten.
Menschen mit tieferen Einkommen erhalten mehr, als sie in die AHV einbezahlt haben.
Mit den Renten von der AHV bekommt man nicht immer so viel Geld, dass es genug ist für alle lebenswichtigen Ausgaben.
Dafür gibt es die Ergänzungsleistungen (EL).
Sie finden Informationen über EL hier:
Die Ergänzungsleistungen in Leichter Sprache
Letzte Änderung 22.12.2023